beA – Countdown: nur noch 24 Stunden

Am Montag soll das beA wieder zur Verfügung stehen und die (passive) Benutzung dann sofort Pflicht für alle Rechtsanwälte und Syndikusrechts-anwälte sein. Ob das klappt?
Seit der unrühmlichen „Notabschaltung“ im Dezember 2017 versucht die BRAK, die Sicherheitsmängel des Systems zu beseitigen. Die Zugriffssoftware („Client Security“) wurde (mehrfach) überarbeitet. Aktuell ist die Version vom 14.08.2018.  Auch das Programm selbst blieb nicht unangetastet, die derzeit letzte Version datiert vom 08.08.2018.


Alle Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter müssen die neue Client Security  an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen installieren (lassen), um auf das beA zugreifen zu können. Dafür ist aber nur sehr begrenzt Zeit.
Am Wochenende ist das gesamte System für Wartungsarbeiten offline und deswegen das Herunterladen der  „Client Security“ nicht möglich. Auch eine Erstregistrierung der eigenen beA-Karte am System, weitere Voraussetzung für den Zugang zum eigenen beA-Postfach, ist in dieser Zeit ausgeschlossen.
Alle erforderlichen Arbeiten müssen also noch heute vorgenommen werden.


Ob die Anmeldung am beA ab Montag dann wirklich wieder wie gewohnt funktioniert?
Nach mehr als achtmonatiger „beA-Pause“, kann das im Moment wohl noch nicht einmal die BRAK genau sagen.

Die beiden – wohl meistgenutzten-  Browser Chrome und Firefox waren bis zum „Notaus“ im Dezember 2017 mit der beA-client Security kompatiblel. Inzwischen sind beide Browser umfassend überarbeitet worden. Unter anderem werden in beiden Browsern Zertifikate nun anders verwaltet.

Ob die Client Security der BRAK in der Version vom 14.08.2018 das „schon“ berücksichtigt und ein Zugriff auf das beA mit beiden Browsern auch ab dem 03.09.2018  möglich ist, dazu gibt der Support der BRAK derzeit keine Auskunft.

Es bleibt also spannend …

beA – Fahrplan der BRAK

Noch vor Ende des gestrigen WM-Spiels (0:2), hat die BRAK eine Pressemitteilung veröffentlicht und damit die Wiederinbetriebnahme des beA angekündigt.
Die BRAK hat es eilig.
Nach ihrem „Fahrplan“ geht das beA am 3. September (2018) wieder in Betrieb. Bestimmte Mängel werden bis dahin, andere erst im laufenden Betrieb, beseitigt. So ist der – nun hochoffizielle – Plan.

Nach derzeitigem Stand werden alle Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte sofort ab der Wiederinbetriebnahme der passiven Nutzungspflicht unterliegen. Ohne „Schonfrist“. Also ganz wie bei der Fussball-WM. Ob das gutgeht?


Die (bereits überarbeitete) „Client Security“ soll schon ab nächsten Mittwoch (04.07.2018) zum Herunterladen angeboten werden. Für die notwendige Softwareinstallation stehen vor Beginn der beA-Nutzungspflicht also immerhin zwei Monate zur Verfügung.
Wer noch keine beA-Karte beantragt oder erhalten hat, muss zur Erfüllung der Nutzungspflicht auch diese noch rechtzeitig vor dem 03.09.2018 beschaffen. Ohne die personalisierte beA-Karte des Postfachinhabers ist ein Zugriff auf das Postfach nicht möglich.

beA – Zeitplan, WM-Vorrunde und die Klage vor dem AGH Berlin

Die Bundesrechtsanwaltskammer will noch am Mittwoch (27. Juni) auf einer Präsidentenkonferenz über den neuen Anschalttermin für das beA entscheiden, die (neue) Client Security ab 4. Juli zum Herunterladen anbieten und das beA dann ab 3. September wieder online stellen (Pressemitteilung vom 20.06.2018).

Die Beratungen der BRAK am nächsten Mittwoch sollen um 16.00 Uhr beendet sein. Pünktlich zum Anpfiff des (vielleicht) letzten Spiels der Nationalmannschaft bei der Fussball-WM.   :cool:
Ob die angesetzten fünf Stunden genügen, um das 91-seitige beA-Gutachten der secunet auszuwerten? Das BRAK-Präsidium hat den Konferenzteilnehmern dafür jedenfalls bereits eine eigene, neun-seitige Auswertung des Gutachtens präsentiert. „beA – Zeitplan, WM-Vorrunde und die Klage vor dem AGH Berlin“ weiterlesen

beA – das Gutachten der BRAK

Die BRAK hat nun das lange erwartete Gutachten der secunet Security Networks AG zur Betriebssicherheit des beA veröffentlicht. Bearbeitungsstand des Gutachtens: 18.06.2018. Wer sich dafür interessiert, was die von der BRAK beauftragten Experten im Einzelnen festgestellt haben, kann das Gutachten hier als PDF herunterladen.

Es ist zu erwarten, dass die Bundesrechtsanwaltskammer das beA nun schnellstmöglich wieder in Betrieb nehmen will. Neuer Anschalttermin könnte der 1. September 2018 werden.
Allerdings soll gegen die verpflichtende Einführung des beA seit dem 15.06.2018 ein neues Klageverfahren beim Anwaltsgerichtshof Berlin  anhängig sein. So berichtet es jedenfalls die LTO.

Es bleibt also spannend.

 

beA – Berliner Kammerversammlung 2018

Das beA war auf der insgesamt sechsstündigen Kammerversammlung am 7. März 2018 als TOP 3 für zweieinhalb (!) Stunden Thema der Rechtsanwalts-kammer Berlin. Nur die „spektakulären“ Beschlüsse zum beA, dem Präsidenten und einem Vizepräsidenten der BRAK das „Misstrauen“ auszusprechen und beide zum Rücktritt aufzufordern, haben es in die Tagespresse geschafft:

„LTO“ vom 08.03.2018, FAZ vom 09.03.2018, JUVE vom 08.03.2018.

Sie waren nicht dabei, weil Sie gerade an diesem Nachmittag noch diese eine Akte bearbeiten mussten? Sie sind -mit einigem oder allem- nicht einverstanden? Das haben Sie nun davon:

„Wer nicht sagt was er will – bekommt was er befürchtet.“

ALLE Beschlüsse der Kammerversammlung, mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen, gibt es hier als PDF (19.03.2018: überarbeitete Fassung folgt) zum Herunterladen.

beA – die offizielle Hymne

Das beA ist immer noch offline. Von der BRAK ist dazu im Moment nicht viel zu hören.
Allerdings von einem findigen Kollegen, der den elektronischen Rechtsverkehr – so wie auch ich – schmerzlich vermisst.

Zur Verkürzung der Wartezeit bis zur Wiederinbetriebnahme: der beA-Song von Dr. Dominik Herzog (Songtext ab 2:38).

Die Kammerversammlung in Berlin ist schon morgen, am 7. März 2018 ab 15.00 Uhr in der URANIA (Anfahrt).
Das beA wird zu Tagesordnungspunkt 3 behandelt. Kommen Sie doch auch dorthin und singen Sie den beA-Song laut mit.

beA – Die BRAK legt den Rückwärtsgang ein

Das beA ist seit fünf Wochen offline. Der geballten öffentlichen Kritik an ihrer Informationspolitik und den Schwächen des Programms wollte die BRAK am gestrigen Freitag, den 26.01.2018, endlich entgegentreten. Gemeinsam mit der von ihr beauftragten Softwareschmiede ATOS sollte der Öffentlichkeit demonstriert werden, wie und wann „das Problem“ endlich gelöst wird. Diese Veranstaltung war der BRAK so wichtig, dass dafür ein eigener Name kreiiert wurde: „beAthon“. Die Veranstaltung wurde zum Flop, trotz – oder wegen – der hochtrabenden Wortschöpfung. „beA – Die BRAK legt den Rückwärtsgang ein“ weiterlesen

beA – Neues von der BRAK, Teil II

Glasnost und Perestroika in der Selbstverwaltung der deutschen Anwaltschaft:
Dieses Mal hat der Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwalt Otmar Kury, die Mitglieder seiner Kammer tagesaktuell (!) in einem ausführlichen Rundschreiben über die gestrige Sitzung der BRAK und deren beA-Krisenmanagement informiert.

Das Rundschreiben der RAK Hamburg vom 18. Januar 2018 ist hier online. Interessant ist vor allem der mitveröffentlichte Anhang, den die BRAK den Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern gestern zur Information über die Funktionsweise des HSM ausgehändigt hat. Der Anhang ist hier online.
Offenbar handelt es sich dabei um Auszüge aus einem Powerpointvortrag, mit dem die Fa. ATOS der BRAK im Jahr 2015 die Funktionsweise des HSM und die Umsetzung der „Ende zu Ende“-Verschlüsselung für das beA dargelegt haben will.

Warum in dem Anhang einzelne Seiten fehlen, ist von der BRAK am 18.01.2018 offenbar nicht mitgeteilt worden. Weitere Erläuterungen zum Inhalt der Folien scheint es bisher nicht gegeben zu haben. Aufklärung bringt möglicherweise aber die, vom Deutschen Anwaltverein organisierte, öffentliche Diskussion einer Expertenrunde in Berlin. Der DAV wird die Veranstaltung am Montag ab 14.00 Uhr als Livestream für jedermann zugänglich machen. Dafür ein Dankeschön!

beA – Neues von der BRAK

Langsam,  ganz langsam kommt doch etwas Licht in das Dunkel.
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwalt und Notar Dr. Marcus Mollnau, hat die Berliner Rechtsanwälte heute nachmittag per E-Mail darüber informiert, was der derzeitige Kenntnisstand zu den Fehlerursachen und der aktuelle Stand des Krisenmanagements der BRAK ist.

Das Rundschreiben vom 11. Januar 2018 ist hier auch online nachzulesen.
Für alle, die es per E-Mail vielleicht doch nicht erhalten haben. Es soll ja Kollegen geben, bei denen jede „Kammerpost“ automatisiert im elektronischen Mülleimer landet.  :southpark:

beA – Fiat lux

Wie lange deutsche Rechtsanwälte und Syndikus-rechtsanwälte beim Elektronischen Rechtsverkehr noch im Dunkeln stehen werden, ergo: bis wann die „Reparatur“ der „bea-Panne“ andauern wird, ist immer noch unbekannt. Wie in der analogen Welt hängen auch hier Dauer und Kosten einer Reparatur davon ab, was genau kaputt ist. Im Moment scheint sogar noch ungewiss, ob das beA bicht sogar einen Totalschaden erlitten hat.

Immerhin ein wenig Licht gibt es bereits: „beA – Fiat lux“ weiterlesen