„Autokäufer dürfen nicht für Diesel-Nachrüstung zahlen“ …

Kersten Schröder / www.pixelio.de

… soll Herr Maas am 22. Juli 2017 gesagt haben.
Herr Maas ist Volljurist und Bundesminister der Justiz. Diese Schlagzeile bei  Heise ist aber falsch. Was der Minister Maas meinte, ist:

„dürfen nicht dafür zahlen müssen“.

Das klingt erst einmal gut, hilft aber nicht. Zugleich hat Herr Minister Maas nämlich eine Kostenbeteiligung des Staates für die  an „Dieselgate“ – Pkw notwendigen Umrüstungs-arbeiten abgelehnt, zitiert nach Heise , mit den Worten:


„Das ist zunächst eine Frage zwischen den Vertragspartnern – dem Kunden und dem Autohersteller.“


Kann jetzt also jeder geprellte Volkswagenkäufer den Hersteller des Schummelprodukts direkt und vor dem dafür zuständigen Landgericht Braunschweig verklagen? Und: warum macht das nur niemand? Dem Bundesjustizminister als Dienstwagennutzer ist es wohl unbekannt, jeder Rechtsanwalt weiss es aber: einen Kaufvertrag schließt der Autokäufer nicht mit dem Fahrzeughersteller. „„Autokäufer dürfen nicht für Diesel-Nachrüstung zahlen“ …“ weiterlesen