Das Fahren ohne Fahrerlaubnis (FoF) …

ist strafbar (§ 21 StVG). Wer eine Fahrerlaubnis hat, aber gerade ein Fahrverbot (§ 25 StVG) verbüßen soll, wird genauso bestraft. Die Verkehrssicherheit hat in diesen Fällen absoluten Vorrang vor dem Individualinteresse an automobiler Fortbewegung. Ein Verstoß dagegen ist darum strafbewehrt. Gut so!
Eine amtliche Stilblüte aus den Akten der Polizei Berlin behauptet aber:

„Am 11.12.2023 gegen 16:50 Uhr in der Piesporter Str. / Darßer Str. , 13088 Berlin, verursachte der Beschuldigte:
Herr --------- -------------
04.04.2001 in ---------/Serbien, Republik geb.
einen Verkehrsunfall, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.“

Danach ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis zwar strafbar, aber trotzdem ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Ob der protokollführende Polizeibeamte das wohl wirklich so gemeint hat? 😉

WAHLEN 2025 – zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin: Jetzt selbst kandidieren!

An meine Berliner Kolleginnen und Kollegen:
Haben auch Sie sich im Jahr 2024 wieder mächtig über „die Kammer“ geärgert?
Wollen Sie etwas dagegen unternehmen, aber nicht bis zur nächsten Kammerversammlung (am 5. März 2025 in der Urania) warten?

JETZT ist die Gelegenheit dazu!
Kandidieren Sie für den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Alles was Sie dafür brauchen, ist die Unterstützung von 20 Kammermitgliedern. Schon sind Sie „Kandidat“ (m/w/d).
Ihre „Unterschriftenliste“ muss nur bis zum 13. Januar 2025 bei der RAK Berlin eingehen. Laden Sie dafür (hier) ein digital ausfüllbares PDF-Formular herunter und beginnen Sie damit noch heute Ihren „Wahlkampf“ .

Die Wahl findet vom 17.02. bis 06.03.2025 ausschließlich elektronisch statt. Die Einzelheiten hat der Wahlausschuss bekannt gegeben.
Als neues Vorstandmitglied können Sie danach, vier Jahre lang, mindestens einmal im Monat mit 28 anderen Kolleginnen und Kollegen diskutieren, streiten und entscheiden. Für Ihre ganz speziellen und unsere gemeinsamen Interessen.