Wer eine Rechtsschutzversicherung hat und einen Schadenfall meldet, freut sich über professionelle und schnelle Bearbeitung. Die ist auch nötig. Gerade wenn es um einen eiligen Fall im Verkehrsrechtsschutz geht.
Dafür muss die Versicherung kompetente Sachbearbeiter in ausreichender Anzahl beschäftigen. Bei der ZURICH Rechtsschutz Deutschland GmbH fehlt das eine oder das andere, wie dieser Fall zeigt:
07.12.2023: Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden (Totalschaden).
Die Versicherung des Unfallgegners (Admiraldirekt.de) zahlt wochenlang erst gar nichts, dann nur einen Teil des Schadens. Meine Mandantin entschließt sich darum nach langem Zögern zur Klage.
08.08.2024: Schreiben an die ZURICH, die ihrer Versicherten für diese Klage nun schriftlich Kostendeckung erklären soll. Die ZURICH reagiert darauf zwei Monate lang nicht.
15.10.2024: die Versicherte erinnert selbst telefonisch bei der ZURICH an die Bearbeitung der zwei Monate alten Anfrage. Ihr wird eine Bearbeitung der Anfrage vom 08.08. binnen zwei Wochen versprochen.
05.11.2024: immer noch keine Reaktion der ZURICH. Nun schaltet sich der Versicherungsvertreter ein. Er erhält zur Auskunft: „da hat es wohl ein Missverständnis gegeben.“
18.11.2024: Hurra, Post von der ZURICH!
Eine Kostendeckungserklärung. Aber: nicht für die Klage, sondern nur für die – längst erledigte – außergerichtliche Anwaltstätigkeit. Das nützt der Versicherten gar nichts.
Der zuständige Sachbearbeiter R. der ZURICH-Schadenabteilung zeichnet das Schreiben zwar als „Legal Protection Expert.“ Das meint wohl, er sei besonders gut in seinem Fach, oder soll der Versicherten – nach so langer Wartezeit – einfach ein gutes Gefühl geben und ihr Kompetenz und Sorgfalt bei der Bearbeitung ihrer Sache symbolisieren.
Gelesen hat Herr R. das einfache Schreiben vom 08.08.2024 aber offenbar nicht, oder es immer noch nicht verstanden.
Fazit:
eine Rechtsschutzversicherung ist nur so gut, wie deren Reaktionszeit im Schadensfall.
Den Sachbearbeitern wohlklingende Titel zu verleihen, ist dafür nicht ausreichend.
Eine Rechtsschutzversicherung, die mehr als drei Monate braucht, um einen Schadensfall zu bearbeiten, ist für den Versicherten wertlos.
Funfact:
am 11.11.2024 hat meine Mandantin, ganz ohne Unterstützung der ZURICH, mit meiner Hilfe doch noch vollen Schadensersatz von der Admiraldirekt.de erhalten.