Am Montag soll das beA wieder zur Verfügung stehen und die (passive) Benutzung dann sofort Pflicht für alle Rechtsanwälte und Syndikusrechts-anwälte sein. Ob das klappt?
Seit der unrühmlichen „Notabschaltung“ im Dezember 2017 versucht die BRAK, die Sicherheitsmängel des Systems zu beseitigen. Die Zugriffssoftware („Client Security“) wurde (mehrfach) überarbeitet. Aktuell ist die Version vom 14.08.2018. Auch das Programm selbst blieb nicht unangetastet, die derzeit letzte Version datiert vom 08.08.2018.
Alle Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter müssen die neue Client Security an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen installieren (lassen), um auf das beA zugreifen zu können. Dafür ist aber nur sehr begrenzt Zeit.
Am Wochenende ist das gesamte System für Wartungsarbeiten offline und deswegen das Herunterladen der „Client Security“ nicht möglich. Auch eine Erstregistrierung der eigenen beA-Karte am System, weitere Voraussetzung für den Zugang zum eigenen beA-Postfach, ist in dieser Zeit ausgeschlossen.
Alle erforderlichen Arbeiten müssen also noch heute vorgenommen werden.
Ob die Anmeldung am beA ab Montag dann wirklich wieder wie gewohnt funktioniert?
Nach mehr als achtmonatiger „beA-Pause“, kann das im Moment wohl noch nicht einmal die BRAK genau sagen.
Die beiden – wohl meistgenutzten- Browser Chrome und Firefox waren bis zum „Notaus“ im Dezember 2017 mit der beA-client Security kompatiblel. Inzwischen sind beide Browser umfassend überarbeitet worden. Unter anderem werden in beiden Browsern Zertifikate nun anders verwaltet.
Ob die Client Security der BRAK in der Version vom 14.08.2018 das „schon“ berücksichtigt und ein Zugriff auf das beA mit beiden Browsern auch ab dem 03.09.2018 möglich ist, dazu gibt der Support der BRAK derzeit keine Auskunft.
Es bleibt also spannend …