… oder wie man Anwendern ein X für ein U vormacht:
Im beA ist es möglich, eine Nachricht auch ohne Anhänge zu versenden. Der Text wird einfach in das „Nachrichtenfeld“ eingegeben und darf (inzwischen) fast 12.000 Zeichen lang sein. Das entspricht etwa drei DIN A4-Seiten Text. Die Eingabe kann auch mit einem Spracherkennungsprogramm erfolgen: einfach in das Nachrichtenfeld hineindiktieren. Es ist inzwischen auch möglich, die Nachricht qualifiziert elektronisch zu signieren und so die gesetzliche Schriftform zu ersetzen.
Den Funktionsumfang des Nachrichtenfeldes hatte die BRAK erst im Jahr 2017 schrittweise erweitert. Seit Inkrafttreten der ERVV ist das Nachrichtenfeld für Sendungen an die Justiz zwar nicht mehr zu verwenden.
Für die Kommunikation unter Rechtsanwälten, Notaren und Rechtsanwaltskammern ist das Nachrichtenfeld aber immer noch eine tolle Sache.
Aber davon will die BRAK nun nichts mehr wissen. Eine durch das Gutachten der Secunet AG bekannt gewordene Sicherheitslücke
– beA-Nachrichten können anders als deren Anhänge von Unbefugten ggf. im Klartext mitgelesen werden – wurde durch die BRAK nicht beseitigt, sondern einfach von einem A-Fehler zu einem B-Fehler herabgestuft.
Die Pressesprecherin der BRAK soll dazu erklärt haben:
„Der Schutzbedarf des begleitenden Nachrichtentextes ist hinsichtlich Vertraulichkeit aus fachlicher Sicht als deutlich geringer als der Schutzbedarf der Anhänge einzustufen. Denn die dem Mandatsgeheimnis unterliegenden Inhalte sind in den verschlüsselten Anhängen enthalten“
Das ist Unsinn und zugleich eine formvollendete Volte. Bei einem Reitturnier gäbe es dafür Höchstpunktzahl. Im digitalen Anwaltsalltag ist diese „Erklärung“ aber einfach nur beschämend.
Wofür wurde der ganze Entwicklungsaufwand betrieben (und bezahlt), wenn das Nachrichtenfeld plötzlich „gar nicht wichtig“ sein soll? Der plötzliche Sinneswandel der BRAK dazu hat wohl rein technische Ursachen. Nachzulesen bei Hanno Böck auf golem.