Deutsche Kreditbank AG (DKB): Kein Sammelanderkonto für Rechtsanwälte mehr!

Viele Jahre war die DKB für Freiberufler, insbesondere Rechtsanwälte, ein (gar nicht so geheimer) Geheimtipp als Geschäftsbank. Auch ich war zufriedener Kunde. Die Vorteile der DKB:
Die Führung des Geschäftskontos war auch Online möglich, Zugriff mit HBCI-Chipkarte: Sicher und einfach – prima! Die Kosten der Kontoführung waren nicht nur transparent (Monatspauschale pro Konto), sondern auch gering – prima! Zu den selben Bedingungen wurde für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zusätzlich ein „Sammelanderkonto“ (für in allen Akten eingehende Fremdgelder) eingerichtet – prima! Einzelanderkonten konnten bei Bedarf vom Kunden, online und binnen weniger Minuten, über die „Treuhänderplattform“ der DKB vom Kunden selbst zusätzlich eingerichtet werden – prima!

Mit diesem Angebot konnten die allermeisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den gesamten Zahlungsverkehrs ihrer Büros schnell, sicher und kostengünstig abwickeln.

Das ist endgültig vorbei!
Schon mit der Abschaffung des HBCI-Chipkartenverfahrens hatte die DKB viele Kunden verärgert. Die Begründung dafür („nicht mehr sicher“) war nicht nachvollziehbar.

Nun hat die DKB allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zum 31.03.2022 die bisher geführten Sammelanderkonten gekündigt. Auch die dafür gegebene Begründung („Geldwäscherisiko“) ist nicht überzeugend.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat gegen die Kündigung der Sammelanderkonten (auch anderer Banken) protestiert, am 15.03.2022 eine „Elefantenrunde“ mit dem zuständigen Bundesministerium (BMF) und der zuständigen Aufsichtsbehörde (BaFin) dazu abgehalten. Ergebnis: nichts verwertbares, Neuigkeiten will die BRAK auf ihrer Webseite ( im „Newsroom“ ) später mitteilen.

Das ist frustrierend: die BRAK ist zwar die Interessenvertretung aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zugleich aber eine Behörde. Die BRAK darf darum – weder direkt noch indirekt – einzelne Kreditinstitute bewerben. Darum will sie den von Kündigungen betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nicht einmal konkret Banken benennen, die eine Eröffnung oder Führung von Sammelanderkonten aktuell noch anbieten.

Darum gibt es die gute Nachricht nur hier: die GLS-Bank bietet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten weiterhin Sammelanderkonten an, auch Neukunden! Sicheres und bürotaugliches Onlinebanking (z. B. mit HBCI-Chipkarte oder Chip-TAN) ist ebenfalls möglich.

Ich habe die Bank gewechselt. Tschüss DKB!