Die BRAK hat nun das lange erwartete Gutachten der secunet Security Networks AG zur Betriebssicherheit des beA veröffentlicht. Bearbeitungsstand des Gutachtens: 18.06.2018. Wer sich dafür interessiert, was die von der BRAK beauftragten Experten im Einzelnen festgestellt haben, kann das Gutachten hier als PDF herunterladen.
Es ist zu erwarten, dass die Bundesrechtsanwaltskammer das beA nun schnellstmöglich wieder in Betrieb nehmen will. Neuer Anschalttermin könnte der 1. September 2018 werden.
Allerdings soll gegen die verpflichtende Einführung des beA seit dem 15.06.2018 ein neues Klageverfahren beim Anwaltsgerichtshof Berlin anhängig sein. So berichtet es jedenfalls die LTO.
Es bleibt also spannend.