Dankeschön an Herrn P.

Jeder Dienstleister freut sich über das Lob seiner Kunden. Auch Rechtsanwälte über das ihrer Mandanten.
Früher gab es dafür einen Blumenstrauß, oder leckere Schokolade für das ganze Büro. Heute gibt es stattdessen Bewertungen im Internet, mit „Daumen hoch“ oder „Sternchen“. Ich mag Schokolade und Blumen zwar weiterhin, freue mich aber trotzdem auch über die erste Bewertung meines Büros bei Google. Dafür herzlichen Dank an Herrn P. aus T.  Er schreibt vor einer Woche:

Die Art und Weise von Herrn Feske ist einfach nur lächerlich.
Hier wird unehrlich gespielt und mit primitiven Mitteln versucht Leute zu ärgern.
Versuch doch mal einer anständigen Arbeit nachzugehen, lern Bäcker oder so….

Dumm nur, dass ich gar nicht der Rechtsanwalt von Herrn P. war oder bin. Sein Lob nimmt mein Büro trotzdem gerne an.
Herrn P. kenne ich natürlich. Er hat mit Herrn W. aus B., meinem Mandanten, ganz heftig gestritten.
Sogar vor Gericht. Und dann: verloren. Und dann: die vom Gericht festgesetzten Kosten nicht an Herrn W. bezahlt.
Das war keine gute Idee.
Nach der Pfändung seines Geschäftskontos hat die Bank von Herrn P. die überfällige Zahlung der Verfahrenskosten vor etwa einer Woche direkt erledigt. Herr P. musste nicht einmal einen Überweisungsträger ausfüllen. Das hatte er vorher fast drei Wochen lang selbst nicht geschafft. Klar, dass er mit dem Service seiner Bank zufrieden war.

Auch mein Büro hat gern bei der fälligen Überweisung geholfen. Machen wir hier immer so. Und Schokolade bekommen wir auch noch dafür. Von wem? Von unseren zufriedenen Mandanten natürlich.