Unfallschaden am Elektroauto, was nun?

Schätzen Sie mal:
Wie hoch ist der Schaden an diesem VW eUP (1. Hand, 38 Monate alt, mit nur 29.146 km)?
Das goldige Elektromobil war bisher unfallfrei und immer bei VW scheckheftgepflegt.

Das Gutachten eines unabhängigen und versierten Sachverständigen (BVSK) ermittelt dafür 4.072,81 € (netto) Reparaturkosten und einen Minderwert (300,00 €).

„Zuviel“ für die HUK-Coburg, die dafür einstehen muss. Warum?
Am Unfalltag war die (dritte) Jahresinspektion seit 21 Tagen überfällig. Die HUK meint, das Auto sei darum nicht mehr „scheckheftgepflegt“. Also müsse die Eigentümerin die Reparatur in einer (um 811,39 €) billigeren „Verweiswerkstatt“ der HUK durchführen lassen, oder die höheren Reparaturkosten bei VW selbst bezahlen.

Die HUK kennt das Urteil ganz sicher, zahlt den offenen Rest nach nun vier Monaten aber immer noch nicht aus. Das ist schäbig.
Dagegen hilft nur eine humorfreie Klage und juristische Nachhilfe für die HUK, vom zuständigen Amtsgericht.

Funfact:
Die „Verweiswerkstatt“ der HUK verfügt nicht einmal über die Qualifikation für Arbeiten an einem Elektroauto. Wer was daran darf, ergibt sich aus einer Richtlinie der BG Verkehr, die unterschiedliche Qualifikationen für verschiedene, auch schon die einfachsten, Arbeiten (z.B. einen Räderwechsel) vorsieht.

Kfz-Versicherung 2025: warum steigen die Prämien?

Darauf gibt es viele Antworten. Eine davon ist:
Viele Versicherer vertrauen nur noch auf Digitalisierung“ und „KI“ haben das aber nicht im Griff. Nun fehlt ihnen das, angeblich ja nicht mehr benötigte, Fachpersonal um ordentlich zu arbeiten. Die Folge: selbst einfache Fälle werden nicht mehr zeitnah bearbeitet. Dadurch entstehen hohe Zusatzkosten.

Ein Beispiel:
Ein bekannter Versicherer, dessen Name sich auf „Arroganz“ reimt, soll einen einfachen Kfz-Schaden (Auffahrunfall) regulieren.
Schaden: 2.716,07 €, nachgewiesen durch Gutachten. Gemeldet am 26.09.2024 mit Frist zur Schadensersatzzahlung bis zum 24.10.2024.
Diese vier Wochen lässt der Bundesgerichtshof den Versicherern in solchen Fällen, um über den Fall zu entscheiden. Das reicht auch. In den Schadensabteilungen der Versicherer sind schließlich „Profis“ am Werk.

Bei der „Arroganz“ Versicherung gibt es aber offenbar nur noch KI.
Die schickt am 11.10.2024 einen Brief voll unpassender Textbausteine, die mit dem konkreten Fall nichts zu tun haben. Gezahlt wird gar nichts.
Am 25.10.2024 wird sie darum an die Zahlung erinnert, eine Nachfrist bis zum 05.11.2024 gesetzt und andernfalls Klage angedroht.

Die „Arroganz“ reagiert darauf nicht. Sie schläft tief und fest oder glaubt, die Geschädigte müsste einfach mehr Geduld (mit ihr) haben.
Am 15.11.2024 schickt mein Büro der „Arroganz“ Versicherung die fertige Klage zu und setzt eine letzte Frist bis zum 22.11.2024 zur vollen Schadensersatzzahlung (zzgl. Zinsen), um den Prozess doch noch zu vermeiden

Darauf reagiert die „Arroganz“ Versicherung, am 27.11.2024, per SMS:

Also doch noch „Ende gut, alles gut“ ? Leider nein!
Die „Arroganz“ zahlt (am 28.11.2024) nur teilweise: 610,74 € zu wenig, ohne jeden Kommentar dazu. Auch das Wort „Verzugszinsen“ kennt die KI offenbar noch nicht.

So kommt es nun doch zum Prozess. Die Extrakosten (794,62 €) dafür wird die „Arroganz“ Versicherung ebenfalls tragen müssen, hat das in ihre Prämien für 2025 aber sicher schon eingepreist.