Wer sich als Sparkassenkunde zum Sparbuch auch noch eine Rechts-schutzversicherung („SV – Sparkassen Versicherung“) aufschwatzen lässt, wundert sich früher oder später. Wenn er – im Fall der Fälle – die versicherte Leistung tatsächlich braucht, schreibt ihm die ÖRAG.
Ja, das geht: § 126 Abs. 1 S. 2 und Abs 2 VVG lassen solches „Outsourcing“ zu.
Die ÖRAG hat sogar ein sogenanntes „KompetenzCenter Recht“ (wirklich, geschrieben wie: „JobCenter“). „Rechtsschutzversicherung mit Zahlungsschwierigkeiten“ weiterlesen