Deutsche Kreditbank AG (DKB): Kein Sammelanderkonto für Rechtsanwälte mehr!

Viele Jahre war die DKB für Freiberufler, insbesondere Rechtsanwälte, ein (gar nicht so geheimer) Geheimtipp als Geschäftsbank. Auch ich war zufriedener Kunde. Die Vorteile der DKB:
Die Führung des Geschäftskontos war auch Online möglich, Zugriff mit HBCI-Chipkarte: Sicher und einfach – prima! Die Kosten der Kontoführung waren nicht nur transparent (Monatspauschale pro Konto), sondern auch gering – prima! Zu den selben Bedingungen wurde für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zusätzlich ein „Sammelanderkonto“ (für in allen Akten eingehende Fremdgelder) eingerichtet – prima! Einzelanderkonten konnten bei Bedarf vom Kunden, online und binnen weniger Minuten, über die „Treuhänderplattform“ der DKB vom Kunden selbst zusätzlich eingerichtet werden – prima!

Mit diesem Angebot konnten die allermeisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den gesamten Zahlungsverkehrs ihrer Büros schnell, sicher und kostengünstig abwickeln.

Das ist endgültig vorbei!
Schon mit der Abschaffung des HBCI-Chipkartenverfahrens hatte die DKB viele Kunden verärgert. Die Begründung dafür („nicht mehr sicher“) war nicht nachvollziehbar.

Nun hat die DKB allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zum 31.03.2022 die bisher geführten Sammelanderkonten gekündigt. Auch die dafür gegebene Begründung („Geldwäscherisiko“) ist nicht überzeugend.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat gegen die Kündigung der Sammelanderkonten (auch anderer Banken) protestiert, am 15.03.2022 eine „Elefantenrunde“ mit dem zuständigen Bundesministerium (BMF) und der zuständigen Aufsichtsbehörde (BaFin) dazu abgehalten. Ergebnis: nichts verwertbares, Neuigkeiten will die BRAK auf ihrer Webseite ( im „Newsroom“ ) später mitteilen.

Das ist frustrierend: die BRAK ist zwar die Interessenvertretung aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zugleich aber eine Behörde. Die BRAK darf darum – weder direkt noch indirekt – einzelne Kreditinstitute bewerben. Darum will sie den von Kündigungen betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nicht einmal konkret Banken benennen, die eine Eröffnung oder Führung von Sammelanderkonten aktuell noch anbieten.

Darum gibt es die gute Nachricht nur hier: die GLS-Bank bietet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten weiterhin Sammelanderkonten an, auch Neukunden! Sicheres und bürotaugliches Onlinebanking (z. B. mit HBCI-Chipkarte oder Chip-TAN) ist ebenfalls möglich.

Ich habe die Bank gewechselt. Tschüss DKB!

Zusammenarbeit im beA, wer braucht was? (Teil 1)

Sie wollen in ihrem Büro nicht „alles allein“ machen, insbesondere wollen sie sich möglichst wenig um das beA kümmern? Dann delegieren Sie einzelne Aufgaben an andere!
Was sie dafür brauchen, wird hier beschrieben.

Anwendungsfall 1: Einzelanwältin Anita Besser, ohne Mitarbeiter

Anwendungsfall 2: Einzelanwältin Anita Besser, mit x Mitarbeitern (nicht anwaltliche)

Neue Infektionsschutzmaßnahmen in Berlin: Rechtsanwälte arbeiten weiter!

Der Berliner Senat hat die ab heute geltenden, verschärften Regeln für das öffentliche Leben beschlossen. Die „Zweite InfektMaßnahmenVO“ vom 27.03.2021 ist im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.03.2021 veröffentlicht, die damit verschärften Regelungen ab sofort in Kraft.

Rechtsanwälte können die Interessen Ihrer Mandanten aber weiter wahrnehmen. Wenn es richtig organisiert ist, nicht nur „online“, sondern auch in persönlichen Besprechungen.

Die für Arbeitgeber und den Kundenverkehr in allen Betrieben zum Schutz der Beschäftigten und Kunden angeordneten Schutzmaßnahmen erfüllt mein Büro vollständig und gerne.

Die Gesundheit von Mitarbeitenden und Mandanten ist das höchste Gut. Darum berate ich Sie, ganz nach Ihrer Wahl: persönlich, telefonisch oder in einer Videokonferenz.

Haben Sie ein rechtliches Problem? Dann warten Sie nicht länger. Vereinbaren Sie einen für sich passenden Termin mit meinem Büro.

Wir sind weiter für Sie da.

RAK Berlin: Vorstandswahlen 2021

Alle zwei Jahre finden Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin statt. Auch im Jahr 2021 wieder nur als Briefwahl und nicht elektronisch. Eine „Präsenswahl“ in der Kammerversammlung ist seit der Neufassung des § 64 BRAO auch in Berlin nicht mehr möglich.

Wer seine Stimme abgeben will, hat dazu vom 15.02.2021 bis 04.03.2021 die Gelegenheit.

Wer für den Vorstand kandidiert, wird von der RAK Berlin vermutlich erst ab dem 10.02.2021 bekannt gegeben. An diesem Tag beginnt die „offizielle“ Vorstellung der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten auf der Webseite der Kammer. Das sieht die Wahlbekanntmachung so vor. Den Kandidatinnen und Kandidaten werden dafür 2.000 Zeichen in einem PDF-Dokument und natürlich eine kurze Redezeit auf der Kammerversammlung am 3. März 2021 zugebilligt.

Wer aber mehr über die zu wählenden Personen und deren Ziele erfahren will, kann und sollte jederzeit direkt Kontakt zu ihnen aufnehmen. Ich meine: wer sich für vier Jahre in den Vorstand wählen lassen will, sollte schon vorher für Fragen oder Anregungen der Mitglieder Zeit haben und gerne Auskunft geben.

Am 30.12.2020 hat – allen voran – Rechtsanwalt Andreas Jede seine Kandidatur für den Vorstand angekündigt und die Berliner Kammermitglieder dazu aufgefordert, ihn mit Fragen zu seinen Vorhaben und Prioritäten behelligen. Ob telefonisch, per E-Mail oder in seinem Blog.

Bitte machen Sie davon Gebrauch. Fragen Sie nach. Und vor allem: wählen Sie mit!

Wer seine Stimme nicht abgibt, verschenkt eine wertvolle Gelegenheit die Zukunft des eigenen Berufs mit zu gestalten. Wie immer gilt auch hier: „Wer nicht sagt was er will, bekommt was er befürchtet.“

Elektronischer Rechtsverkehr im Jahr 2020

Das Kammergericht in Berlin hat zwar (seit der „Emotet-Attacke“ im September 2019) weiterhin Schwierigkeiten mit der hauseigenen EDV. Die elektronische Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz kommt trotzdem voran. Neu ist vor allem:

In der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein besteht für Rechts-anwälte seit 01.01.2020 ein neuer Formzwang: Schriftsätze können nun nur noch in elektronischer Form wirksam eingereicht werden. Das Land hat eine bundesweit erst später (aber bald) kommende Regelung vorweg-genommen (GOVBl. 2019,782). Im Norden gilt also schon: „Papier ade“

Wer Schriftsätze mit Anlagen elektronisch einreicht (das soll vorkommen), muss die Anlagen nicht qualifiziert elektronisch signieren. Darüber war Streit entbrannt. Mit Änderung des § 130 a ZPO, durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2633), ist dieser Streit nun erledigt.

Ausbaustand und Vorhaben zum Elektronischen Rechtsverkehrs in den einzelnen Bundesländern lassen sich anhand der Jahresberichte für 2019 in Erfahrung bringen. Diese sind öffentlich, von der „Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz“ online verfügbar gemacht. Danke dafür.

Beim Öffnen des Berichts für die Berliner Justiz fällt auf, dass die Datei im Browser als „IT-Landesbericht_2012 – berlin“ angezeigt wird.
Davon sollte sich der Leser nicht verwirren lassen. Passend zum Inhalt ist der Bearbeitungsstand im Dokument mit „August 2019“ angegeben. Nachlässig waren die Autoren (hoffentlich nur) bei der Aktualisierung der im Browsertab angezeigten Metadaten des Dokuments.

beA – stille Nacht (wieder einmal)

Die BRAK, bzw. ihr Dienstleister, bekommt es einfach nicht in den Griff. Das schon leidig bekannte „AN-und-AUS“-Spiel geht in die nächste Runde. Das ist, nur noch 23 Tage vor Eintritt der regelmäßigen Verjährung (§ 195, § 199 BGB) für Ansprüche aus dem Jahr 2016, aber gar kein günstiger Zeitpunkt für solche „Unpässlichkeiten“ des Systems.

Ob das Einloggen in das eigene beA-Postfach gelingt, ist zur Zeit wieder einmal reine Glückssache. Dabei war die BRAK seit dem 22. November 2019 schon viermal ganz sicher, dass „die Störung behoben“ sei. So wird es jedenfalls auf der Webseite der BRAK zwischen dem 22. und 29.11.2019 entsprechend oft gemeldet.

Auch nach dem 1. Advent – am Abend des 4. Dezember – lässt sich mein beA-Postfach aber wieder einmal nicht öffnen. Das beA-System findet die Chipkarte mit dem Zertifikat nicht. Egal an welchem Rechner, mit welchem Chipkartenleser und mit welchem Browser der Zugriff versucht wird.
Die stille Nacht hat im beA also schon vorzeitig begonnen. Eine herrliche Bescherung.

Vermutlich ist das aber kein Versagen der BRAK, sondern deren klammheimlicher Versuch dem Kulturimperialismus von „Black Friday“ und „Cyber Monday“ endlich etwas entgegen zu setzen: Sinn zu stiften und uns allen die Ursprünge des Weihnachtsfestes in Erinnerung zu rufen. 😉

Ein simples, vorweihnachtliches Plugin auf der beA-Anmeldeseite hätte dafür aber genügt. Mein Vorschlag dafür: Stille Nacht vom Holländer. (YouTube)

Ich bin gespannt, ob die Ausfallquote des beA noch vor dem 01.01.2022 auf ein nervenschonendes Maß, dem von der BRAK bisher gern zitierten „Industriestandard“ für ein solches System, sinkt.
Schließlich dürfen alle in Deutschland tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen spätestens ab diesem Zeitpunkt ihre Schriftsätze nach dem Willen des Gesetzes flächendeckend nur noch elektronisch bei den Gerichten einreichen.. Das wird nach dem derzeitigen Stand des Systems dann eine richtige „Bescherung“.

beA – neue Funktion: „AN und AUS“

wenn es funktioniert, macht der ERV im Rechts-anwaltsbüro mit dem eigenen beA fast schon Spaß. Daran kann man sich als Anwalt richtig gewöhnen. Auch die Fachkräfte haben das beA in Ihre Arbeitsabläufe inzwischen fest eingeplant. Dafür ist das – für jeden Teilnehmer kostenpflichtige – Programm aber scheinbar nicht gemacht.

Mit dem Update vom 30. März ist eine, natürlich nicht dokumentierte,  neue „Thrillerfunktion“ im beA hinzugekommen:  seit nun ganzen drei Tagen liefert das beA eine wirklich abwechslungsreiche „AN-und-AUS-und-AN-und-AUS“ – SHOW. Sehen Sie selbst:

Ob und wann wieder ein Zugriff auf das eigene Postfach gelingt, kann jetzt zum Gegenstand spannender Bürowetten gemacht werden! Teilnahme erst „ab 18“ – nichts für schwache Nerven.

„Bitte später noch einmal versuchen“ – Das ist keine Lösung!

Nachklapp, am 23.04.2019:
die Osterfeiertage sind vorbei und das Dilemma nimmt kein Ende. Auch heute ist das beA („Überraschung“: seit 9.00 Uhr) – wieder vollständig – OFFLINE:   aktuelle Störungsmeldung der BRAK

beA – bug: das BMJV im Tiefschlaf

Ein lange bekannter Fehler im beA ist immer noch nicht beseitigt:
Wer die in seinem beA-Postfach gespeicherten Daten daraus exportiert  – was ungemein klug ist – kann die Integrität der exportierten Dateien später nicht mehr nachweisen.

Der beim Export aus dem beA automatisch erzeugte zip-Ordner (der alle Dateien zu dieser Nachricht enthält) wird vom System mit einer Signaturdatei versehen geschmückt.
Auch wenn die Dateien im zip-Ordner nicht manipuliert wurden: die Signaturprüfung liefert immer ein ungültiges Ergebnis.

Auch Rechtsanwalt Bibelriether aus Passau macht das Sorgen. Er hat sich beim BMJV beschwert, nachdem er auf seine Anfrage dazu von der BRAK keine Antwort erhalten hatte.  Die Antwort des BMJV ist in seinem Blog nachzulesen.

Die Reaktion des BMJV macht mir nun noch größere Sorgen. Die sollten Sie auch haben. Wer HTML-Dateien für „fälschungssicher“ hält, kann irgendwie nicht ganz auf Ballhöhe sein.