Das beA ist online

Heute ist das besondere elektronische Anwaltspostfach endlich zur Benutzung frei geschaltet worden.

Die Pressemeldung der BRAK dazu ist kurz.
Der Weg bis zu einer umfassenden Nutzung durch alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte ist aber sicher noch lang.
Wer zu den ersten Anwendern gehören möchte, kann sich nun hier am beA anmelden.
Hinweise zur Programmanwendung gibt es auf den eigens dafür eingerichteten beA-Seiten der BRAK.

Für solche, die als „Syndikusrechtsanwälte“ zugelassen sind, besteht bis auf Weiteres noch keine Nutzungsmöglichkeit.

Die Übergangsvorschrift in § 215 IV S.2 BRAO nennt zwar immer noch den 31.10.2016 als Stichtag für die Einrichtung des beA auch für Syndikusrechtsanwälte. Bisher sind ausschließlich gem. § 46 a BRAO zugelassene Rechtsanwälte (Syndikusrechtsanwälte) aber noch nicht im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis („Gesamtverzeichnis“ i. S. d. § 31 a I S.1 BRAO) erfasst. Daran scheitert deren Zugang zum System vorerst. Ob auch deswegen jemand die BRAK verklagen wird?


Nachtrag
Die Inbetriebnahme des beA ist denkbar einfach. Drei Schritte genügen dafür:
1. Software herunterladen (nur einmal erforderlich),
2. Registrierung erledigen (nur einmal erforderlich),
3. Anmeldung durchführen.
An meinem Arbeitsplatz* konnte ich so schon nach rd. 30 Minuten die erste Nachrichten senden und empfangen.

* Betriebssystem Win7Prof. 64bit, Internetbrowser Firefox, Chipkartenleser Kobil CT Kaan Advanced (Class2)

Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil v. 26.10.2016 – I AGH 7/15 –

Die Berliner Rechtsanwälte haben am 8. März 2015 den Vorstand ihrer Rechtsanwaltskammer neu gewählt. Das Wahlergebnis wurde angefochten. Über die Wahl hat der Anwaltsgerichtshof Berlin nun entschieden: Urteil des AGH vom 26.10.2016 hier im Volltext lesen.

Mich überzeugen weder die Begründung, insbesondere die Erwägungen des AGH zu § 65 BRAO, noch die Formalien des Urteils. „Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil v. 26.10.2016 – I AGH 7/15 –“ weiterlesen

Verkehrsunfall – Sachverständigenkosten richtig geltend machen

Wer Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend macht, muss seinen Schaden „beziffern“. Bei beschädigten Kraftfahrzeugen ist das oft nur durch die Einschaltung eines Sachverständigen möglich.
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Autoversicherung – Kundenbetreuung kostet …

Ein Callcenter ist eigentlich eine gute Sache. Der Kunde bekommt schnell und unkompliziert telefonisch die Auskünfte, die er von seinem Vertragspartner benötigt. Oder er kann schnell und unkompliziert die zu seinem Vertrag benötigten Informationen an das Unternehmen geben. Soweit die Theorie.
In der Praxis verkehrt sich der vermeintliche Vorteil einer schnellen und einfachen Kommunikation aber ins Gegenteil, wenn im Callcenter keine Sachbearbeiter des Unternehmens beschäftigt sind sondern schlecht geschulte (und bezahlte) Aushilfskräfte zum Telefon greifen. „Autoversicherung – Kundenbetreuung kostet …“ weiterlesen