beA – stille Nacht (wieder einmal)

Die BRAK, bzw. ihr Dienstleister, bekommt es einfach nicht in den Griff. Das schon leidig bekannte „AN-und-AUS“-Spiel geht in die nächste Runde. Das ist, nur noch 23 Tage vor Eintritt der regelmäßigen Verjährung (§ 195, § 199 BGB) für Ansprüche aus dem Jahr 2016, aber gar kein günstiger Zeitpunkt für solche „Unpässlichkeiten“ des Systems.

Ob das Einloggen in das eigene beA-Postfach gelingt, ist zur Zeit wieder einmal reine Glückssache. Dabei war die BRAK seit dem 22. November 2019 schon viermal ganz sicher, dass „die Störung behoben“ sei. So wird es jedenfalls auf der Webseite der BRAK zwischen dem 22. und 29.11.2019 entsprechend oft gemeldet.

Auch nach dem 1. Advent – am Abend des 4. Dezember – lässt sich mein beA-Postfach aber wieder einmal nicht öffnen. Das beA-System findet die Chipkarte mit dem Zertifikat nicht. Egal an welchem Rechner, mit welchem Chipkartenleser und mit welchem Browser der Zugriff versucht wird.
Die stille Nacht hat im beA also schon vorzeitig begonnen. Eine herrliche Bescherung.

Vermutlich ist das aber kein Versagen der BRAK, sondern deren klammheimlicher Versuch dem Kulturimperialismus von „Black Friday“ und „Cyber Monday“ endlich etwas entgegen zu setzen: Sinn zu stiften und uns allen die Ursprünge des Weihnachtsfestes in Erinnerung zu rufen. 😉

Ein simples, vorweihnachtliches Plugin auf der beA-Anmeldeseite hätte dafür aber genügt. Mein Vorschlag dafür: Stille Nacht vom Holländer. (YouTube)

Ich bin gespannt, ob die Ausfallquote des beA noch vor dem 01.01.2022 auf ein nervenschonendes Maß, dem von der BRAK bisher gern zitierten „Industriestandard“ für ein solches System, sinkt.
Schließlich dürfen alle in Deutschland tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen spätestens ab diesem Zeitpunkt ihre Schriftsätze nach dem Willen des Gesetzes flächendeckend nur noch elektronisch bei den Gerichten einreichen.. Das wird nach dem derzeitigen Stand des Systems dann eine richtige „Bescherung“.