Tiefschlaf in München

Über einen beneidenswert tiefen und festen Schlaf verfügt die Kfz-Schadensabteilung der Allianz Direct in München. Über die am 12.03.2024 von dort (heute) an mich gesandte Eingangsbestätigung wird auch meine Mandantin sich nicht freuen.

Die Allianz Direct braucht sage und schreibe 10 (!) Wochen, um den Eingang eines Schreibens zu bestätigen und um zu versichern, das es auch „bearbeitet“ werden würde:

Hier ein Weckruf an die Tiefschläfer in München:
sofort starken Café für die Schadenabteilung kochen und laut klingende Wecker anschaffen!

Der Verkehrsunfall ist vom 23.09.2023 (Schaden am Leasingfahrzeug: rd. 6.000,- €) und das Alleinverschulden des bei der Allianz Direct versicherten Unfallfahrers unstreitig.
Der wird sich bei „seinem“ Versicherer sicher noch ganz herzlich bedanken: nur weil die Allianz Direct bis Januar 2024 behauptet hat, es gäbe „keine Versicherung“ zu seinem Pkw, hat der Unfallfahrer nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) am Bein.
Auch gibt es kein Schreiben „vom 04.01.204“, dessen Eingang aus München aber bestätigt wird. Das Anspruchsschreiben ist vom 04.12.2023 und spätestens seit 27.12.2023 auch der Allianz Direct bekannt gewesen.

Preisfrage:
Wie lange wird die angekündigte „Bearbeitung“ dieses nicht gerade überkomplexen Schadensfalls in München noch dauern?

Verkehrsunfall, Schadensersatz: Muss die Versicherung auch Kosten für die „Desinfektion“ des Unfallfahrzeugs zahlen?

In Zeiten der Pandemie ist es bei vielen Versicherern sehr beliebt, die bei der Reparatur des Unfallfahrzeugs anfallenden, dem Werkstattkunden berechneten „Desinfektionskosten“ nicht zu erstatten.

Angeblich „nicht notwendig“ seien diese Kosten, „überhöht“ oder „als reine Arbeitsschutzmaßnahmen nicht abrechenbar.“ So lauten die üblichen Textbausteine zur Streichung dieser Schadensposition.

Wer sich damit nicht abfinden will, muss vor Gericht darum streiten.
Ein Erfolg des Unfallopfers war bisher aber ungewiss, wegen der ganz uneinheitlichen Rechtsprechung der bundesweit damit beschäftigten Amtsgerichte.

Nun hat erstmals ein Berufungsgericht entschieden. Das Landgericht Würzburg (Urteil vom 24.03.2021 – 42 S 2276/20 – ) hat dem Unfallopfer recht gegeben. Danach sind, für die Unfallreparatur im Juli 2020, von der Werkstatt mitberechnete Desinfektionskosten (93,40 €/brutto) als Schadensersatz von der Versicherung des Unfallverursachers zu erstatten.

Das Urteil ist für Geschädigte erfreulich. Das Landgericht hat die „Erforderlichkeit“ von Desinfektionsmaßnahmen der Werkstatt überzeugend begründet, auch mit einem Blick auf den Markt für Miet- und Carsharingfahrzeuge :

„Mit welchen Vorbehalten die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen mit unbekannten Dritten in Pandemiezeiten versehen sind, kann …. anhand der Medienberichte über Umsatzrückgänge bei Mietwagen- und Carsharingunternehmen nachvollzogen werden. Deren Fahrzeuge wurden im Juli 2020 und werden weiterhin – wie andere Kontaktflächen auch – in irgendeiner Weise bei Benutzerwechsel desinfiziert und sind generell in weit zurückgegangenem Maße nachgefragt, was auch an Befürchtungen der Bevölkerung zu einer entsprechenden Infektionsgefahr liegen dürfte. …. unternommene Maßnahmen sind daher auf das Unfallereignis zurückzuführen und grundsätzlich ersatzfähig.“

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann von seiner Werkstatt mindestens solche Hygienemaßnahmen wie bei einem Carsharing- oder Mietwagenanbieter erwarten. Die Kosten dafür hat der Schädiger zu ersetzen.

Neue Infektionsschutzmaßnahmen in Berlin: Rechtsanwälte arbeiten weiter!

Der Berliner Senat hat die ab heute geltenden, verschärften Regeln für das öffentliche Leben beschlossen. Die „Zweite InfektMaßnahmenVO“ vom 27.03.2021 ist im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.03.2021 veröffentlicht, die damit verschärften Regelungen ab sofort in Kraft.

Rechtsanwälte können die Interessen Ihrer Mandanten aber weiter wahrnehmen. Wenn es richtig organisiert ist, nicht nur „online“, sondern auch in persönlichen Besprechungen.

Die für Arbeitgeber und den Kundenverkehr in allen Betrieben zum Schutz der Beschäftigten und Kunden angeordneten Schutzmaßnahmen erfüllt mein Büro vollständig und gerne.

Die Gesundheit von Mitarbeitenden und Mandanten ist das höchste Gut. Darum berate ich Sie, ganz nach Ihrer Wahl: persönlich, telefonisch oder in einer Videokonferenz.

Haben Sie ein rechtliches Problem? Dann warten Sie nicht länger. Vereinbaren Sie einen für sich passenden Termin mit meinem Büro.

Wir sind weiter für Sie da.

BGH: die Kosten einer Beilackierung …

… stehen dem Geschädigten als Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall auch dann zu, wenn der Fahrzeugschaden auf „Gutachtenbasis“ abgerechnet wird. Das Urteil:
BGH, Urteil vom 17. September 2019 – VI ZR 494/18.

Viele Versicherer werden einen ihrer beliebtesten Textbausteine entsorgen müssen. Dieser lautet immer etwa gleich:

„Die Kosten einer Beilackierung sind nicht schadenbedingt“

oder auch:
„Die Kosten einer Beilackierung sind schadenbedingt nicht erforderlich“

Damit ist nun Schluß.
Ganz unmißverständlich hat der VI. Zivilsenat erklärt, warum die eintrittspflichtige Versicherung des Unfallgegners dem Geschädigten nicht vorhalten kann, die Kosten einer Farbtonangleichung unbeschädigter Karosserieteile seien per se nicht erstattungsfähig, oder das Fahrzeug müsse zunächst repariert werden, bevor die Erstattung von Kosten der Lackierung an die Schadenstelle angrenzender Bauteile möglich sei.

BGH-Urteil vom 24.10.17: Schadensregulierung und Gutachtenkosten

Bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen empfehle ich nur solche, die – ihnen wegen der Kosten des Gutachtens zur Sicherheit abgetretene – Schadensersatzansprüche des Geschädigten nicht weiter abtreten. Wie schon früher berichtet: aus gutem Grund.

Der BGH hat nun vier Fälle (VI ZR 504/16, VI ZR 514/16, VI ZR 515/16, VI ZR 527/16) entschieden, in denen solche weiteren Abtretungen erfolgt waren. „BGH-Urteil vom 24.10.17: Schadensregulierung und Gutachtenkosten“ weiterlesen

Berlin: Knöllchen trotz Anwohnerparkausweis kostet 180,00 EURO!


Berlin-Prenzlauer Berg

Herr A (Anwohner) hat eine (teuer erworbene) Vignette für die „Parkraumbewirtschaftungszone 45“ ins Auto geklebt. Dort steht sein Bürgerkäfig an einem schönen Sommermorgen am Straßenrand. Am Abend hängt trotzdem ein hässliches Knöllchen („Verwarnungsgeldangebot“) am Scheibenwischer.

Soll er das Knöllchen (10,00 EUR) bezahlen und die Sache dann einfach vergessen?
Ärgern hilft nicht und verdirbt ihm nur die Lebensfreude.
„Bezahlen und vergessen“ kommt aber auch nicht in Betracht. „Hartnäckigen“ Falschparkern droht nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin durchaus der Entzug der Fahrerlaubnis. „Berlin: Knöllchen trotz Anwohnerparkausweis kostet 180,00 EURO!“ weiterlesen

Verkehrsunfall – Sachverständigenkosten richtig geltend machen

Wer Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend macht, muss seinen Schaden „beziffern“. Bei beschädigten Kraftfahrzeugen ist das oft nur durch die Einschaltung eines Sachverständigen möglich.
Die Auswahl des richtigen Sachverständigen ist für den Geschädigten besonders wichtig. Der Sachverständige muss kompetent und unabhängig sein. Das Gutachten muss vom Geschädigten bezahlt werden.

Drei Dinge sind besonders zu beachten: „Verkehrsunfall – Sachverständigenkosten richtig geltend machen“ weiterlesen

Das Verkehrsrecht

Wer vor die Haustür tritt ist schon mittendrin: Umzingelt von Verkehrsregeln (sinnvollen und sinnlosen, jedenfalls aber vielen) und anderen Verkehrsteilnehmern aller Art. Man kann sich einfach nicht dagegen wehren: Es ist das Rechtsgebiet, dass jeden täglich umgibt.

„Alltäglich“ bedeutet aber nicht „einfach“.

Das Verkehrsrecht ist komplex und das am meisten unterschätzte Rechtsgebiet. Zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein, kann weitreichende Folgen haben: Zivilrechtliche (Schadenersatz, Schmerzensgeld), Strafrechtliche (Körperverletzung, fahrlässige Tötung), Verwaltungsrechtliche (Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug, „Idiotentest“), Versicherungsrechtliche (Regress des eigenen Vesicherers, Verlust eines SFR), Arbeitsrechtliche (Kündigung bei Fahrverbot).

Wer nicht nur zu Fuß oder mit dem ÖPNV am Verkehr teilnehmen will, muss zudem auch noch Verträge abschliessen (Autokauf, Mietwagen, Carsharing) die ganz eigene Tücken haben können.

Darum geht es hier.