beA – Fahrplan der BRAK

Noch vor Ende des gestrigen WM-Spiels (0:2), hat die BRAK eine Pressemitteilung veröffentlicht und damit die Wiederinbetriebnahme des beA angekündigt.
Die BRAK hat es eilig.
Nach ihrem „Fahrplan“ geht das beA am 3. September (2018) wieder in Betrieb. Bestimmte Mängel werden bis dahin, andere erst im laufenden Betrieb, beseitigt. So ist der – nun hochoffizielle – Plan.

Nach derzeitigem Stand werden alle Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte sofort ab der Wiederinbetriebnahme der passiven Nutzungspflicht unterliegen. Ohne „Schonfrist“. Also ganz wie bei der Fussball-WM. Ob das gutgeht?


Die (bereits überarbeitete) „Client Security“ soll schon ab nächsten Mittwoch (04.07.2018) zum Herunterladen angeboten werden. Für die notwendige Softwareinstallation stehen vor Beginn der beA-Nutzungspflicht also immerhin zwei Monate zur Verfügung.
Wer noch keine beA-Karte beantragt oder erhalten hat, muss zur Erfüllung der Nutzungspflicht auch diese noch rechtzeitig vor dem 03.09.2018 beschaffen. Ohne die personalisierte beA-Karte des Postfachinhabers ist ein Zugriff auf das Postfach nicht möglich.

beA – Zeitplan, WM-Vorrunde und die Klage vor dem AGH Berlin

Die Bundesrechtsanwaltskammer will noch am Mittwoch (27. Juni) auf einer Präsidentenkonferenz über den neuen Anschalttermin für das beA entscheiden, die (neue) Client Security ab 4. Juli zum Herunterladen anbieten und das beA dann ab 3. September wieder online stellen (Pressemitteilung vom 20.06.2018).

Die Beratungen der BRAK am nächsten Mittwoch sollen um 16.00 Uhr beendet sein. Pünktlich zum Anpfiff des (vielleicht) letzten Spiels der Nationalmannschaft bei der Fussball-WM.   :cool:
Ob die angesetzten fünf Stunden genügen, um das 91-seitige beA-Gutachten der secunet auszuwerten? Das BRAK-Präsidium hat den Konferenzteilnehmern dafür jedenfalls bereits eine eigene, neun-seitige Auswertung des Gutachtens präsentiert. „beA – Zeitplan, WM-Vorrunde und die Klage vor dem AGH Berlin“ weiterlesen

beA – das Gutachten der BRAK

Die BRAK hat nun das lange erwartete Gutachten der secunet Security Networks AG zur Betriebssicherheit des beA veröffentlicht. Bearbeitungsstand des Gutachtens: 18.06.2018. Wer sich dafür interessiert, was die von der BRAK beauftragten Experten im Einzelnen festgestellt haben, kann das Gutachten hier als PDF herunterladen.

Es ist zu erwarten, dass die Bundesrechtsanwaltskammer das beA nun schnellstmöglich wieder in Betrieb nehmen will. Neuer Anschalttermin könnte der 1. September 2018 werden.
Allerdings soll gegen die verpflichtende Einführung des beA seit dem 15.06.2018 ein neues Klageverfahren beim Anwaltsgerichtshof Berlin  anhängig sein. So berichtet es jedenfalls die LTO.

Es bleibt also spannend.

 

Abgasskandal – Zwei in einem Boot

Martin Jäger / www.pixelio.de

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: beim Streit um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages und Schadensersatz für einen „Schummeldiesel“ sitzen Vertrags-händler und Fahrzeughersteller in einem Boot. Der geprellte Dieselkäufer kann beide in einem Prozess gemeinsam verklagen.

Inhaltlich hat (und durfte) der Bundesgerichtshof sich zum Begehren der Klägerin, die im Vertrauen auf die Prospektangaben des Herstellers zu Schadstoffausstoß und Kraftstoffverbrauch einen angeblichen „Clean Diesel“  erworben hatte, nicht äußern.
Prozessual hat der BGH der Klägerin aber den Weg für ihre Klage geebnet. „Abgasskandal – Zwei in einem Boot“ weiterlesen