beA – der Zug rollt wieder

Mit rund achtstündiger Verspätung ist das beA nun wieder online. Heute früh um 7.20 Uhr war die Anmeldung noch nicht möglich und das Schlimmste zu befürchten. Seit etwa 8.30 Uhr ist das beA aber „wieder im Fahrplan“. Jeder Rechtsanwalt der die Erstregistrierung durchgeführt hat, kann nun wieder auf sein Postfach zugreifen und dort eingegangene Nachrichten lesen.
Neu ist die Funktion „elektronisches Empfangsbekenntnis“. Wird von einem Gericht eine Nachricht elektronisch versandt und ein EB dafür verlangt, muss dieses EB nun elektronisch vollzogen werden. Das ist nur möglich, wenn der Rechtsanwalt sich persönlich in sein beA einloggt. Eine Delegation auf das Büropersonal ist, wie in der Papierwelt, nicht möglich. Ein „Ausdruck“ des elektronischen EB ebenfalls nicht.

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