Der für das Bankenwesen zuständige XI. Senat des Bundesgerichts-hofs hat am 08.11.2016 zu Gunsten von Bausparkassenkunden entschieden.
Anders als noch im Jahr 2010 (Urt. v. 07.12.2010 – XI ZR 3/10 -) hat der BGH in seinem aktuellen Urteil vom 8. November 2016 (XI ZR 552/15) nun entschieden, dass auch Bausparkassen bei der Vergabe von Bauspardarlehen nicht für jede Bankdienstleistung Gebühren zu Lasten des Kunden berechnen dürfen. „Bundesgerichtshof bremst Bausparkassen“ weiterlesen