beA – Störung und Ratlosigkeit

Am letzten Donnerstag (31.01.2019) war es wieder soweit: das beA war nur „schwer“ erreichbar. Die BRAK hat die Störung nach eigenen Angaben noch am selben Tag behoben, ohne die Ursache zu kennen (Zwischenfrage: wie geht das?) und warnt vor weiter bestehenden Problemen bei Anmeldung und Nachrichtenübermittlung. Tatsächlich war jedenfalls auch am Freitag an zuverlässiges Arbeiten mit dem beA nicht zu denken.

Für alle, die den elektronischen Rechtsverkehr inzwischen auch zum Versand von Nachrichten nutzen, empfiehlt sich darum bis auf weiteres – jedenfalls als Ausweichlösung bei beA-Störungen- der Nachrichtenversand über das EGVP.

Mit dem kostenlosen „Governicus Communicator – Justizedition“  lassen sich alle Gerichte und Gerichtsvollzieher ebenso adressieren wie über das beA.  Eine Kommunikation zwischen Anwälten ist aber nicht möglich.
Die Bedienung ist dafür – anders als im beA – aber selbsterklärend. Zwei weitere wichtige Einschränkungen gibt es aber:

/   kein Simulanzugriff auf das Postfach,
/ Schriftformersatz nur durch externes Signieren möglich (setzt eine Signaturkarte und weitere Software, z.B. SecSigner oder Governicus Signer voraus).

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