Ein lange bekannter Fehler im beA ist immer noch nicht beseitigt:
Wer die in seinem beA-Postfach gespeicherten Daten daraus exportiert – was ungemein klug ist – kann die Integrität der exportierten Dateien später nicht mehr nachweisen.
Der beim Export aus dem beA automatisch erzeugte zip-Ordner (der alle Dateien zu dieser Nachricht enthält) wird vom System mit einer Signaturdatei versehen geschmückt.
Auch wenn die Dateien im zip-Ordner nicht manipuliert wurden: die Signaturprüfung liefert immer ein ungültiges Ergebnis.
Auch Rechtsanwalt Bibelriether aus Passau macht das Sorgen. Er hat sich beim BMJV beschwert, nachdem er auf seine Anfrage dazu von der BRAK keine Antwort erhalten hatte. Die Antwort des BMJV ist in seinem Blog nachzulesen.
Die Reaktion des BMJV macht mir nun noch größere Sorgen. Die sollten Sie auch haben. Wer HTML-Dateien für „fälschungssicher“ hält, kann irgendwie nicht ganz auf Ballhöhe sein.