TelefoNIE mit Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH bietet für Geschäftskunden ein interessantes Telekommunikationspaket an. VOLP-Telefonie und eine leistungsfähige Internetverbindung mit mindestens 100/10 Mbit Download-/Uploadgeschwindigkeit zum monatlichen Festpreis.
Das klingt auch für Rechtsanwälte interessant, vor allem wegen der hohen Uploadgeschwindigkeit und der Möglichkeit auch eine feste IP-Adresse zu erhalten. Mein Tipp: Finger weg!
Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH ist nicht in der Lage, die Rufnummern von Geschäftskunden pünktlich und fehlerfrei in das VOLP-System zu portieren. „TelefoNIE mit Vodafone Kabel Deutschland GmbH“ weiterlesen

„Autokäufer dürfen nicht für Diesel-Nachrüstung zahlen“ …

Kersten Schröder / www.pixelio.de

… soll Herr Maas am 22. Juli 2017 gesagt haben.
Herr Maas ist Volljurist und Bundesminister der Justiz. Diese Schlagzeile bei  Heise ist aber falsch. Was der Minister Maas meinte, ist:

„dürfen nicht dafür zahlen müssen“.

Das klingt erst einmal gut, hilft aber nicht. Zugleich hat Herr Minister Maas nämlich eine Kostenbeteiligung des Staates für die  an „Dieselgate“ – Pkw notwendigen Umrüstungs-arbeiten abgelehnt, zitiert nach Heise , mit den Worten:


„Das ist zunächst eine Frage zwischen den Vertragspartnern – dem Kunden und dem Autohersteller.“


Kann jetzt also jeder geprellte Volkswagenkäufer den Hersteller des Schummelprodukts direkt und vor dem dafür zuständigen Landgericht Braunschweig verklagen? Und: warum macht das nur niemand? Dem Bundesjustizminister als Dienstwagennutzer ist es wohl unbekannt, jeder Rechtsanwalt weiss es aber: einen Kaufvertrag schließt der Autokäufer nicht mit dem Fahrzeughersteller. „„Autokäufer dürfen nicht für Diesel-Nachrüstung zahlen“ …“ weiterlesen

Rechtsschutzversicherung mit Zahlungsschwierigkeiten

Wer sich als Sparkassenkunde zum Sparbuch auch noch eine Rechts-schutzversicherung („SV – Sparkassen Versicherung“) aufschwatzen lässt, wundert sich früher oder später. Wenn er – im Fall der Fälle – die versicherte Leistung tatsächlich braucht,  schreibt ihm die ÖRAG.
Ja, das geht: § 126 Abs. 1 S. 2 und Abs 2 VVG lassen solches „Outsourcing“ zu.
Die ÖRAG hat sogar ein sogenanntes KompetenzCenter Recht“ (wirklich, geschrieben wie: „JobCenter“). :flirt: „Rechtsschutzversicherung mit Zahlungsschwierigkeiten“ weiterlesen

Dankeschön an Herrn P.

Jeder Dienstleister freut sich über das Lob seiner Kunden. Auch Rechtsanwälte über das ihrer Mandanten.
Früher gab es dafür einen Blumenstrauß, oder leckere Schokolade für das ganze Büro. Heute gibt es stattdessen Bewertungen im Internet, mit „Daumen hoch“ oder „Sternchen“. Ich mag Schokolade und Blumen zwar weiterhin, freue mich aber trotzdem auch über die erste Bewertung meines Büros bei Google. Dafür herzlichen Dank an Herrn P. aus T.  Er schreibt vor einer Woche:

Die Art und Weise von Herrn Feske ist einfach nur lächerlich.
Hier wird unehrlich gespielt und mit primitiven Mitteln versucht Leute zu ärgern.
Versuch doch mal einer anständigen Arbeit nachzugehen, lern Bäcker oder so….

Dumm nur, dass ich gar nicht der Rechtsanwalt von Herrn P. war oder bin. Sein Lob nimmt mein Büro trotzdem gerne an.
Herrn P. kenne ich natürlich. Er hat mit Herrn W. aus B., meinem Mandanten, ganz heftig gestritten.
Sogar vor Gericht. Und dann: verloren. Und dann: die vom Gericht festgesetzten Kosten nicht an Herrn W. bezahlt.
Das war keine gute Idee.
Nach der Pfändung seines Geschäftskontos hat die Bank von Herrn P. die überfällige Zahlung der Verfahrenskosten vor etwa einer Woche direkt erledigt. Herr P. musste nicht einmal einen Überweisungsträger ausfüllen. Das hatte er vorher fast drei Wochen lang selbst nicht geschafft. Klar, dass er mit dem Service seiner Bank zufrieden war.

Auch mein Büro hat gern bei der fälligen Überweisung geholfen. Machen wir hier immer so. Und Schokolade bekommen wir auch noch dafür. Von wem? Von unseren zufriedenen Mandanten natürlich.

Berlin: Knöllchen trotz Anwohnerparkausweis kostet 180,00 EURO!


Berlin-Prenzlauer Berg

Herr A (Anwohner) hat eine (teuer erworbene) Vignette für die „Parkraumbewirtschaftungszone 45“ ins Auto geklebt. Dort steht sein Bürgerkäfig an einem schönen Sommermorgen am Straßenrand. Am Abend hängt trotzdem ein hässliches Knöllchen („Verwarnungsgeldangebot“) am Scheibenwischer.

Soll er das Knöllchen (10,00 EUR) bezahlen und die Sache dann einfach vergessen?
Ärgern hilft nicht und verdirbt ihm nur die Lebensfreude.
„Bezahlen und vergessen“ kommt aber auch nicht in Betracht. „Hartnäckigen“ Falschparkern droht nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin durchaus der Entzug der Fahrerlaubnis. „Berlin: Knöllchen trotz Anwohnerparkausweis kostet 180,00 EURO!“ weiterlesen

Bundesgerichtshof bremst Bausparkassen

Der für das Bankenwesen zuständige XI. Senat des Bundesgerichts-hofs hat am 08.11.2016 zu Gunsten von Bausparkassenkunden entschieden.
Anders als noch im Jahr 2010 (Urt. v. 07.12.2010 – XI ZR 3/10 -) hat der BGH in seinem aktuellen Urteil vom 8. November 2016 (XI ZR 552/15) nun entschieden, dass auch Bausparkassen bei der Vergabe von Bauspardarlehen nicht für jede Bankdienstleistung Gebühren zu Lasten des Kunden berechnen dürfen. „Bundesgerichtshof bremst Bausparkassen“ weiterlesen

Das beA ist online

Heute ist das besondere elektronische Anwaltspostfach endlich zur Benutzung frei geschaltet worden.

Die Pressemeldung der BRAK dazu ist kurz.
Der Weg bis zu einer umfassenden Nutzung durch alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte ist aber sicher noch lang.
Wer zu den ersten Anwendern gehören möchte, kann sich nun hier am beA anmelden.
Hinweise zur Programmanwendung gibt es auf den eigens dafür eingerichteten beA-Seiten der BRAK.

Für solche, die als „Syndikusrechtsanwälte“ zugelassen sind, besteht bis auf Weiteres noch keine Nutzungsmöglichkeit.

Die Übergangsvorschrift in § 215 IV S.2 BRAO nennt zwar immer noch den 31.10.2016 als Stichtag für die Einrichtung des beA auch für Syndikusrechtsanwälte. Bisher sind ausschließlich gem. § 46 a BRAO zugelassene Rechtsanwälte (Syndikusrechtsanwälte) aber noch nicht im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis („Gesamtverzeichnis“ i. S. d. § 31 a I S.1 BRAO) erfasst. Daran scheitert deren Zugang zum System vorerst. Ob auch deswegen jemand die BRAK verklagen wird?


Nachtrag
Die Inbetriebnahme des beA ist denkbar einfach. Drei Schritte genügen dafür:
1. Software herunterladen (nur einmal erforderlich),
2. Registrierung erledigen (nur einmal erforderlich),
3. Anmeldung durchführen.
An meinem Arbeitsplatz* konnte ich so schon nach rd. 30 Minuten die erste Nachrichten senden und empfangen.

* Betriebssystem Win7Prof. 64bit, Internetbrowser Firefox, Chipkartenleser Kobil CT Kaan Advanced (Class2)

Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil v. 26.10.2016 – I AGH 7/15 –

Die Berliner Rechtsanwälte haben am 8. März 2015 den Vorstand ihrer Rechtsanwaltskammer neu gewählt. Das Wahlergebnis wurde angefochten. Über die Wahl hat der Anwaltsgerichtshof Berlin nun entschieden: Urteil des AGH vom 26.10.2016 hier im Volltext lesen.

Mich überzeugen weder die Begründung, insbesondere die Erwägungen des AGH zu § 65 BRAO, noch die Formalien des Urteils. „Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil v. 26.10.2016 – I AGH 7/15 –“ weiterlesen

Verkehrsunfall – Sachverständigenkosten richtig geltend machen

Wer Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend macht, muss seinen Schaden „beziffern“. Bei beschädigten Kraftfahrzeugen ist das oft nur durch die Einschaltung eines Sachverständigen möglich.
Die Auswahl des richtigen Sachverständigen ist für den Geschädigten besonders wichtig. Der Sachverständige muss kompetent und unabhängig sein. Das Gutachten muss vom Geschädigten bezahlt werden.

Drei Dinge sind besonders zu beachten: „Verkehrsunfall – Sachverständigenkosten richtig geltend machen“ weiterlesen