beA – die Stapelsignatur kommt (endlich)

Das besondere elektronisch Anwaltspostfach bekommt (erneut) ein Upgrade.
Die BRAK informiert – immerhin zwei Tage vorher – in ihrem beA-Newsletter (Nr. 37/2017) darüber und auch über die mit dem Upgrade verbundene „Downtime“ des Systems am 16.09.2017 (Samstag).

Falls Sie sich also ausgerechnet für dieses Wochenende die notwendige Erstregistrierung“ an ihrem Postfach vorgenommen hatten: müssen Sie damit bis zum Sonntag warten.
Was ändert sich mit dem Upgrade?
Ab 18.09.2017 soll jedenfalls das gleichzeitige Signieren („elektronische Unterschreiben“)

/   mehrerer Nachrichten, bzw.
/   mehrerer Anhänge einer Nachricht (Schriftsatz und/oder Anlage/n)

auch im beA (mit derbeA-Karte SIGNATUR“) endlich möglich sein.
Der praktische Nutzen des beA im Büroalltag (jedenfalls in meinem) wird dadurch erheblich steigen.
Änderungen an der beA-Signaturkarte des Postfachinhabers sind für diese sog. „Stapelsignatur“ nicht nötig. Die ist technisch schon ein alter Hut (BSI, Grundlagen der elektronischen Signatur“ von 03/2006, S. 83) und war auch mit der beA-Signaturkarte schon bisher – außerhalb des beA und mit zusätzlicher Software – möglich.

Spannend bleibt, ob auch ein weiterer dringender Anwenderwunsch, der

/    gleichzeitige Export mehrerer Nachrichten mit einem Knopfdruck, aus dem beA in die EDV des Anwenders,

mit diesem Upgrade umgesetzt wird, oder weiter unerfüllt bleibt. Bisher muss jede (!) Nachricht im beA einzeln (!) geöffnet werden, um diese (samt Anhängen) als zip-Datei in die eigene EDV exportieren zu können. Das schmälert den Nutzen des beA im Büroalltag ganz erheblich. Bitte unbedingt ändern!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert