Das beA ist online

Heute ist das besondere elektronische Anwaltspostfach endlich zur Benutzung frei geschaltet worden.

Die Pressemeldung der BRAK dazu ist kurz.
Der Weg bis zu einer umfassenden Nutzung durch alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte ist aber sicher noch lang.
Wer zu den ersten Anwendern gehören möchte, kann sich nun hier am beA anmelden.
Hinweise zur Programmanwendung gibt es auf den eigens dafür eingerichteten beA-Seiten der BRAK.

Für solche, die als „Syndikusrechtsanwälte“ zugelassen sind, besteht bis auf Weiteres noch keine Nutzungsmöglichkeit.

Die Übergangsvorschrift in § 215 IV S.2 BRAO nennt zwar immer noch den 31.10.2016 als Stichtag für die Einrichtung des beA auch für Syndikusrechtsanwälte. Bisher sind ausschließlich gem. § 46 a BRAO zugelassene Rechtsanwälte (Syndikusrechtsanwälte) aber noch nicht im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis („Gesamtverzeichnis“ i. S. d. § 31 a I S.1 BRAO) erfasst. Daran scheitert deren Zugang zum System vorerst. Ob auch deswegen jemand die BRAK verklagen wird?


Nachtrag
Die Inbetriebnahme des beA ist denkbar einfach. Drei Schritte genügen dafür:
1. Software herunterladen (nur einmal erforderlich),
2. Registrierung erledigen (nur einmal erforderlich),
3. Anmeldung durchführen.
An meinem Arbeitsplatz* konnte ich so schon nach rd. 30 Minuten die erste Nachrichten senden und empfangen.

* Betriebssystem Win7Prof. 64bit, Internetbrowser Firefox, Chipkartenleser Kobil CT Kaan Advanced (Class2)

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