Rechtsschutzversicherung mit Zahlungsschwierigkeiten

Wer sich als Sparkassenkunde zum Sparbuch auch noch eine Rechts-schutzversicherung („SV – Sparkassen Versicherung“) aufschwatzen lässt, wundert sich früher oder später. Wenn er – im Fall der Fälle – die versicherte Leistung tatsächlich braucht,  schreibt ihm die ÖRAG.
Ja, das geht: § 126 Abs. 1 S. 2 und Abs 2 VVG lassen solches „Outsourcing“ zu.
Die ÖRAG hat sogar ein sogenanntes KompetenzCenter Recht“ (wirklich, geschrieben wie: „JobCenter“). :flirt:

Lässt die „Sparbrötchenkassen Versicherung“ die Leistungsfälle ihrer Kunden deshalb dort bearbeiten? Wohl kaum.
Worin die Kompetenz der ÖRAG bestehen soll, ist schon seit vielen Jahren – nicht nur mir – vollkommen unklar. Jedenfalls gehört eine für den Kunden unproblematische, einfache und zeitnahe Sachbearbeitung („Schadenabwicklung“) nicht dazu.

Beispiel gefällig?

Der Kunde vollstreckt wegen offener Lohnforderungen aus einem Urteil des Arbeitsgerichts gegen seinen Arbeitgeber.
Der Chef ist zwar nahezu pleite, hat aber wenigstens ein Grundstück. Also: Grundbuch prüfen und danach Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.
Die Rechnung (incl. Gerichtskosten sagenhafte 91,26 €) bekommt die ÖRAG als Kopie, mit der Bitte um Ausgleich binnen 14 Tagen.
– alles ganz einfach –
Die ÖRAG zahlt aber nicht, sondern stellt nach zwei Tagen – zu einem falschen Aktenzeichen – erstmal eine Nachfrage:

„zur Weiterbearbeitung benötigen wir noch zusätzliche Informationen und bitten daher um
• Mitteilung, wie das Verfahren ausgegangen ist.
• Übersendung des Urteils.
Nach Eingang Ihrer Antwort werden wir gerne auf die Angelegenheit zurückkommen.“

Aha. Das war also schon zu schwer.
Solch überflüssige (und in sich widersprüchliche) Nachfragen kann ich nicht mehr selbst beantworten. Dafür fehlt mir die Zeit und auch ein entsprechender Auftrag. Also wird der Mandant informiert. Der kümmert sich sieben Tage später selbst darum und schreibt per E-Mail an die ÖRAG:

„Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 02.05.2017, den Schaden Nr. XXXXXXXXXX und der nun korrigierten Vorgangsnummer des Rechtsanwaltes Feske: F1X/XXXXX.
Wie eben von 10:20 Uhr bis 10:26 Uhr am Telefon mit Ihrer Hotline und dem dortigen Gesprächspartner Frau Hxxxxx besprochen, übersende Ich hiermit das gewünschte Urteil
vom 17.02.2017 mit dem Az. XX Ca XX/17.
Ich sehe damit auch die Frage, wie das Verfahren ausgegangen ist, als geklärt. Einer erfolgreichen Weiterbearbeitung steht aus meiner Sicht nichts mehr im Wege.
Bitte informieren Sie mich zeitnah, falls dem Kompetenzcenter-Recht -wider erwarten irgendwas weiteres zum Abheften in die Akte fehlen sollte.
Ich bin nur der Laie der Ihrer geballten Kompetenz trotzdem gerne unterstützend und als Verbündeter zu Seite steht.
Vielen Dank für die gute und kompetente Zusammenarbeit!
Mit freundlichen Grüßen!“

Bravo, gut gemacht. So freundlich hätte ich selbst das nicht gekonnt.

Eine Kostenerstattung durch die ÖRAG hat mein Mandant aber auch nach einem weiteren Monat noch nicht erhalten. Vielleicht hat die ÖRAG seine E-Mail noch nicht abgeheftet? Tipp: Erst ausdrucken, dann lochen!
Oder ist vielleicht nur der „Bezahlen“-Button bei der ÖRAG dauerhaft kaputt? Da muss mein Mandant wohl noch einmal nachfragen. Wenn das mal gutgeht …

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