„Autokäufer dürfen nicht für Diesel-Nachrüstung zahlen“ …

Kersten Schröder / www.pixelio.de

… soll Herr Maas am 22. Juli 2017 gesagt haben.
Herr Maas ist Volljurist und Bundesminister der Justiz. Diese Schlagzeile bei  Heise ist aber falsch. Was der Minister Maas meinte, ist:

„dürfen nicht dafür zahlen müssen“.

Das klingt erst einmal gut, hilft aber nicht. Zugleich hat Herr Minister Maas nämlich eine Kostenbeteiligung des Staates für die  an „Dieselgate“ – Pkw notwendigen Umrüstungs-arbeiten abgelehnt, zitiert nach Heise , mit den Worten:


„Das ist zunächst eine Frage zwischen den Vertragspartnern – dem Kunden und dem Autohersteller.“


Kann jetzt also jeder geprellte Volkswagenkäufer den Hersteller des Schummelprodukts direkt und vor dem dafür zuständigen Landgericht Braunschweig verklagen? Und: warum macht das nur niemand? Dem Bundesjustizminister als Dienstwagennutzer ist es wohl unbekannt, jeder Rechtsanwalt weiss es aber: einen Kaufvertrag schließt der Autokäufer nicht mit dem Fahrzeughersteller.

Merke: Der Kaufvertrag über einen Neuwagen kommt nur zwischen dem Vertragshändler (Verkäufer) und dem Kunden (Käufer) zustande. Das macht einen großen Unterschied:

/   der Kunde kann eben nicht direkt den Hersteller verklagen,
/   das Landgericht Braunschweig ist nicht für all diese Fälle zuständig,
/   der Verkäufer (Vertragshändler) – nicht der Hersteller – muss die Mängel am verkauften Pkw beseitigen.


Fakt ist:
Der Vertragshändler ist gar nicht nicht in der Lage, dem Kunden eine neue Software zu schreiben oder die „cheats“ aus der vom Hersteller gelieferten Software zu entfernen. Das könnten nur die „Schummelingenieure“ beim Hersteller selbst. Der Hersteller hilft seinen Vertragshändlern aber nicht. Der lässt seine Vertragspartner im Regen stehen.
Das Gesetz regelt diesen Fall eindeutig: leistet der Verkäufer bei einem erheblichen Mangel keine Nacherfüllung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, §§ 433, 437, 439, 440 BGB.
Darum müssen so viele Geschädigte quer durch die Republik gegen ihren jeweiligen Vertragshändler auf Rückabwicklung des Kaufvertrags für ihr Fahrzeug klagen.
Weil es für weniger als 5.000,00 Euro noch nicht einmal einen neuen DACIA gibt, ist für eine solche Klage stets ein Landgericht zuständig. Also führen die Kunden ihre Klagen schon deswegen mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Allein können sie sich vor einem Landgericht nicht vertreten, § 78 ZPO.


Das ist Herrn Minister Maas aber auch nicht recht. Er will – zitiert nach Heise –
„… dafür sorgen, dass nicht nur Anwaltskanzleien an den Verfahren verdienen, sondern viele betroffene Kunden ihr Recht bekommen.“

Großartig Herr Minister!
Tosender Applaus und Jubel auf den Rängen sind Ihnen sicher. Das Wahlvolk wird sich auch in zwei Monaten bestimmt noch an Sie erinnern.
Markige Töne, gewürzt mit „Sozialneid“ oder anderem „Erregungspotential“ helfen bestimmt bei der Wiederwahl. So geht „Verbraucherschutz im Wahlkampfmodus.“


Seit Dezember 2013 im Amt und „Dieselgate“ seit 18. September 2015 bekannt: 22 Monate später – kurz vor der Wahl – fallen Ihnen als Fachminister nur ein „Verbraucherbeirat beim Kraftfahrtbundesamt“ oder ein „Verbandsklagerecht“ als mögliche Problemlösungen ein? Das ist ein „juristischer Totalschaden.“ Ihrem Ressort – und meinen Mandanten – nützt das alles nichts.


Vorschlag:
Sorgen Sie als Minister doch einfach für eine (wieder) funktionsfähige Justiz! Macht man das als „Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz“ nicht eigentlich so?
Mein Applaus – und der von bundesweit 160.000 Rechtsanwaltskollegen – wäre Ihnen sicher. Auch Richter und Rechtspfleger würden sich über vernünftige Arbeitsbedingungen freuen. Und das Steuervolk – Ihre Wähler, meine Mandanten – ebenso!

Herr Minister, bisher: Thema verfehlt. Schulnote sechs, setzen!

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