Kfz-Versicherung 2025: warum steigen die Prämien?

Darauf gibt es viele Antworten. Eine davon ist:
Viele Versicherer vertrauen nur noch auf Digitalisierung“ und „KI“ haben das aber nicht im Griff. Nun fehlt ihnen das, angeblich ja nicht mehr benötigte, Fachpersonal um ordentlich zu arbeiten. Die Folge: selbst einfache Fälle werden nicht mehr zeitnah bearbeitet. Dadurch entstehen hohe Zusatzkosten.

Ein Beispiel:
Ein bekannter Versicherer, dessen Name sich auf „Arroganz“ reimt, soll einen einfachen Kfz-Schaden (Auffahrunfall) regulieren.
Schaden: 2.716,07 €, nachgewiesen durch Gutachten. Gemeldet am 26.09.2024 mit Frist zur Schadensersatzzahlung bis zum 24.10.2024.
Diese vier Wochen lässt der Bundesgerichtshof den Versicherern in solchen Fällen, um über den Fall zu entscheiden. Das reicht auch. In den Schadensabteilungen der Versicherer sind schließlich „Profis“ am Werk.

Bei der „Arroganz“ Versicherung gibt es aber offenbar nur noch KI.
Die schickt am 11.10.2024 einen Brief voll unpassender Textbausteine, die mit dem konkreten Fall nichts zu tun haben. Gezahlt wird gar nichts.
Am 25.10.2024 wird sie darum an die Zahlung erinnert, eine Nachfrist bis zum 05.11.2024 gesetzt und andernfalls Klage angedroht.

Die „Arroganz“ reagiert darauf nicht. Sie schläft tief und fest oder glaubt, die Geschädigte müsste einfach mehr Geduld (mit ihr) haben.
Am 15.11.2024 schickt mein Büro der „Arroganz“ Versicherung die fertige Klage zu und setzt eine letzte Frist bis zum 22.11.2024 zur vollen Schadensersatzzahlung (zzgl. Zinsen), um den Prozess doch noch zu vermeiden

Darauf reagiert die „Arroganz“ Versicherung, am 27.11.2024, per SMS:

Also doch noch „Ende gut, alles gut“ ? Leider nein!
Die „Arroganz“ zahlt (am 28.11.2024) nur teilweise: 610,74 € zu wenig, ohne jeden Kommentar dazu. Auch das Wort „Verzugszinsen“ kennt die KI offenbar noch nicht.

So kommt es nun doch zum Prozess. Die Extrakosten (794,62 €) dafür wird die „Arroganz“ Versicherung ebenfalls tragen müssen, hat das in ihre Prämien für 2025 aber sicher schon eingepreist.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis (FoF) …

ist strafbar (§ 21 StVG). Wer eine Fahrerlaubnis hat, aber gerade ein Fahrverbot (§ 25 StVG) verbüßen soll, wird genauso bestraft. Die Verkehrssicherheit hat in diesen Fällen absoluten Vorrang vor dem Individualinteresse an automobiler Fortbewegung. Ein Verstoß dagegen ist darum strafbewehrt. Gut so!
Eine amtliche Stilblüte aus den Akten der Polizei Berlin behauptet aber:

„Am 11.12.2023 gegen 16:50 Uhr in der Piesporter Str. / Darßer Str. , 13088 Berlin, verursachte der Beschuldigte:
Herr --------- -------------
04.04.2001 in ---------/Serbien, Republik geb.
einen Verkehrsunfall, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.“

Danach ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis zwar strafbar, aber trotzdem ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Ob der protokollführende Polizeibeamte das wohl wirklich so gemeint hat? 😉

WAHLEN 2025 – zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin: Jetzt selbst kandidieren!

An meine Berliner Kolleginnen und Kollegen:
Haben auch Sie sich im Jahr 2024 wieder mächtig über „die Kammer“ geärgert?
Wollen Sie etwas dagegen unternehmen, aber nicht bis zur nächsten Kammerversammlung (am 5. März 2025 in der Urania) warten?

JETZT ist die Gelegenheit dazu!
Kandidieren Sie für den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Alles was Sie dafür brauchen, ist die Unterstützung von 20 Kammermitgliedern. Schon sind Sie „Kandidat“ (m/w/d).
Ihre „Unterschriftenliste“ muss nur bis zum 13. Januar 2025 bei der RAK Berlin eingehen. Laden Sie dafür (hier) ein digital ausfüllbares PDF-Formular herunter und beginnen Sie damit noch heute Ihren „Wahlkampf“ .

Die Wahl findet vom 17.02. bis 06.03.2025 ausschließlich elektronisch statt. Die Einzelheiten hat der Wahlausschuss bekannt gegeben.
Als neues Vorstandmitglied können Sie danach, vier Jahre lang, mindestens einmal im Monat mit 28 anderen Kolleginnen und Kollegen diskutieren, streiten und entscheiden. Für Ihre ganz speziellen und unsere gemeinsamen Interessen.

ZURICH: „Legal Protection Expert“ am Werk

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat und einen Schadenfall meldet, freut sich über professionelle und schnelle Bearbeitung. Die ist auch nötig. Gerade wenn es um einen eiligen Fall im Verkehrsrechtsschutz geht.
Dafür muss die Versicherung kompetente Sachbearbeiter in ausreichender Anzahl beschäftigen. Bei der ZURICH Rechtsschutz Deutschland GmbH fehlt das eine oder das andere, wie dieser Fall zeigt:

07.12.2023: Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden (Totalschaden).
Die Versicherung des Unfallgegners (Admiraldirekt.de) zahlt wochenlang erst gar nichts, dann nur einen Teil des Schadens. Meine Mandantin entschließt sich darum nach langem Zögern zur Klage.

08.08.2024: Schreiben an die ZURICH, die ihrer Versicherten für diese Klage nun schriftlich Kostendeckung erklären soll. Die ZURICH reagiert darauf zwei Monate lang nicht.

15.10.2024: die Versicherte erinnert selbst telefonisch bei der ZURICH an die Bearbeitung der zwei Monate alten Anfrage. Ihr wird eine Bearbeitung der Anfrage vom 08.08. binnen zwei Wochen versprochen.

05.11.2024: immer noch keine Reaktion der ZURICH. Nun schaltet sich der Versicherungsvertreter ein. Er erhält zur Auskunft: „da hat es wohl ein Missverständnis gegeben.“

18.11.2024: Hurra, Post von der ZURICH!
Eine Kostendeckungserklärung. Aber: nicht für die Klage, sondern nur für die – längst erledigte – außergerichtliche Anwaltstätigkeit. Das nützt der Versicherten gar nichts.
Der zuständige Sachbearbeiter R. der ZURICH-Schadenabteilung zeichnet das Schreiben zwar als „Legal Protection Expert.“ Das meint wohl, er sei besonders gut in seinem Fach, oder soll der Versicherten – nach so langer Wartezeit – einfach ein gutes Gefühl geben und ihr Kompetenz und Sorgfalt bei der Bearbeitung ihrer Sache symbolisieren.
Gelesen hat Herr R. das einfache Schreiben vom 08.08.2024 aber offenbar nicht, oder es immer noch nicht verstanden.

Fazit:
eine Rechtsschutzversicherung ist nur so gut, wie deren Reaktionszeit im Schadensfall.
Den Sachbearbeitern wohlklingende Titel zu verleihen, ist dafür nicht ausreichend.
Eine Rechtsschutzversicherung, die mehr als drei Monate braucht, um einen Schadensfall zu bearbeiten, ist für den Versicherten wertlos.
Funfact:
am 11.11.2024 hat meine Mandantin, ganz ohne Unterstützung der ZURICH, mit meiner Hilfe doch noch vollen Schadensersatz von der Admiraldirekt.de erhalten.

Spitzenklasse – aus Berlin?

JA! Das gibt es wirklich:
Die Frauen von ALBA Berlin sind seit gestern DEUTSCHER MEISTER im Basketball.
Durch eine tolle Teamleistung haben die Spielerinnen, schon im zweiten Jahr nach dem Aufstieg in die 1. Bundesliga, den Gipfel gestürm t und das Rekordteam aus Keltern abgelöst.

Wir freuen uns sehr, dass #5 von ALBA Berlin seit 5 Jahren auch in unserer Mannschaft mitspielt: Lucy Reuß.

Herzlichen Glückwunsch Lucy!

Tiefschlaf in München

Über einen beneidenswert tiefen und festen Schlaf verfügt die Kfz-Schadensabteilung der Allianz Direct in München. Über die am 12.03.2024 von dort (heute) an mich gesandte Eingangsbestätigung wird auch meine Mandantin sich nicht freuen.

Die Allianz Direct braucht sage und schreibe 10 (!) Wochen, um den Eingang eines Schreibens zu bestätigen und um zu versichern, das es auch „bearbeitet“ werden würde:

Hier ein Weckruf an die Tiefschläfer in München:
sofort starken Café für die Schadenabteilung kochen und laut klingende Wecker anschaffen!

Der Verkehrsunfall ist vom 23.09.2023 (Schaden am Leasingfahrzeug: rd. 6.000,- €) und das Alleinverschulden des bei der Allianz Direct versicherten Unfallfahrers unstreitig.
Der wird sich bei „seinem“ Versicherer sicher noch ganz herzlich bedanken: nur weil die Allianz Direct bis Januar 2024 behauptet hat, es gäbe „keine Versicherung“ zu seinem Pkw, hat der Unfallfahrer nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) am Bein.
Auch gibt es kein Schreiben „vom 04.01.204“, dessen Eingang aus München aber bestätigt wird. Das Anspruchsschreiben ist vom 04.12.2023 und spätestens seit 27.12.2023 auch der Allianz Direct bekannt gewesen.

Preisfrage:
Wie lange wird die angekündigte „Bearbeitung“ dieses nicht gerade überkomplexen Schadensfalls in München noch dauern?

Deutsche Kreditbank AG (DKB): Kein Sammelanderkonto für Rechtsanwälte mehr!

Viele Jahre war die DKB für Freiberufler, insbesondere Rechtsanwälte, ein (gar nicht so geheimer) Geheimtipp als Geschäftsbank. Auch ich war zufriedener Kunde. Die Vorteile der DKB:
Die Führung des Geschäftskontos war auch Online möglich, Zugriff mit HBCI-Chipkarte: Sicher und einfach – prima! Die Kosten der Kontoführung waren nicht nur transparent (Monatspauschale pro Konto), sondern auch gering – prima! Zu den selben Bedingungen wurde für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zusätzlich ein „Sammelanderkonto“ (für in allen Akten eingehende Fremdgelder) eingerichtet – prima! Einzelanderkonten konnten bei Bedarf vom Kunden, online und binnen weniger Minuten, über die „Treuhänderplattform“ der DKB vom Kunden selbst zusätzlich eingerichtet werden – prima!

Mit diesem Angebot konnten die allermeisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den gesamten Zahlungsverkehrs ihrer Büros schnell, sicher und kostengünstig abwickeln.

Das ist endgültig vorbei!
Schon mit der Abschaffung des HBCI-Chipkartenverfahrens hatte die DKB viele Kunden verärgert. Die Begründung dafür („nicht mehr sicher“) war nicht nachvollziehbar.

Nun hat die DKB allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zum 31.03.2022 die bisher geführten Sammelanderkonten gekündigt. Auch die dafür gegebene Begründung („Geldwäscherisiko“) ist nicht überzeugend.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat gegen die Kündigung der Sammelanderkonten (auch anderer Banken) protestiert, am 15.03.2022 eine „Elefantenrunde“ mit dem zuständigen Bundesministerium (BMF) und der zuständigen Aufsichtsbehörde (BaFin) dazu abgehalten. Ergebnis: nichts verwertbares, Neuigkeiten will die BRAK auf ihrer Webseite ( im „Newsroom“ ) später mitteilen.

Das ist frustrierend: die BRAK ist zwar die Interessenvertretung aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zugleich aber eine Behörde. Die BRAK darf darum – weder direkt noch indirekt – einzelne Kreditinstitute bewerben. Darum will sie den von Kündigungen betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nicht einmal konkret Banken benennen, die eine Eröffnung oder Führung von Sammelanderkonten aktuell noch anbieten.

Darum gibt es die gute Nachricht nur hier: die GLS-Bank bietet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten weiterhin Sammelanderkonten an, auch Neukunden! Sicheres und bürotaugliches Onlinebanking (z. B. mit HBCI-Chipkarte oder Chip-TAN) ist ebenfalls möglich.

Ich habe die Bank gewechselt. Tschüss DKB!

Zusammenarbeit im beA, wer braucht was? (Teil 1)

Sie wollen in ihrem Büro nicht „alles allein“ machen, insbesondere wollen sie sich möglichst wenig um das beA kümmern? Dann delegieren Sie einzelne Aufgaben an andere!
Was sie dafür brauchen, wird hier beschrieben.

Anwendungsfall 1: Einzelanwältin Anita Besser, ohne Mitarbeiter

Anwendungsfall 2: Einzelanwältin Anita Besser, mit x Mitarbeitern (nicht anwaltliche)