Zusammenarbeit im beA, wer braucht was? (Teil 1)

Sie wollen in ihrem Büro nicht „alles allein“ machen, insbesondere wollen sie sich möglichst wenig um das beA kümmern? Dann delegieren Sie einzelne Aufgaben an andere!
Was sie dafür brauchen, wird hier beschrieben.

Anwendungsfall 1: Einzelanwältin Anita Besser, ohne Mitarbeiter

Anwendungsfall 2: Einzelanwältin Anita Besser, mit x Mitarbeitern (nicht anwaltliche)

Elektronischer Rechtsverkehr im Jahr 2020

Das Kammergericht in Berlin hat zwar (seit der „Emotet-Attacke“ im September 2019) weiterhin Schwierigkeiten mit der hauseigenen EDV. Die elektronische Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz kommt trotzdem voran. Neu ist vor allem:

In der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein besteht für Rechts-anwälte seit 01.01.2020 ein neuer Formzwang: Schriftsätze können nun nur noch in elektronischer Form wirksam eingereicht werden. Das Land hat eine bundesweit erst später (aber bald) kommende Regelung vorweg-genommen (GOVBl. 2019,782). Im Norden gilt also schon: „Papier ade“

Wer Schriftsätze mit Anlagen elektronisch einreicht (das soll vorkommen), muss die Anlagen nicht qualifiziert elektronisch signieren. Darüber war Streit entbrannt. Mit Änderung des § 130 a ZPO, durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2633), ist dieser Streit nun erledigt.

Ausbaustand und Vorhaben zum Elektronischen Rechtsverkehrs in den einzelnen Bundesländern lassen sich anhand der Jahresberichte für 2019 in Erfahrung bringen. Diese sind öffentlich, von der „Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz“ online verfügbar gemacht. Danke dafür.

Beim Öffnen des Berichts für die Berliner Justiz fällt auf, dass die Datei im Browser als „IT-Landesbericht_2012 – berlin“ angezeigt wird.
Davon sollte sich der Leser nicht verwirren lassen. Passend zum Inhalt ist der Bearbeitungsstand im Dokument mit „August 2019“ angegeben. Nachlässig waren die Autoren (hoffentlich nur) bei der Aktualisierung der im Browsertab angezeigten Metadaten des Dokuments.

beA – stille Nacht (wieder einmal)

Die BRAK, bzw. ihr Dienstleister, bekommt es einfach nicht in den Griff. Das schon leidig bekannte „AN-und-AUS“-Spiel geht in die nächste Runde. Das ist, nur noch 23 Tage vor Eintritt der regelmäßigen Verjährung (§ 195, § 199 BGB) für Ansprüche aus dem Jahr 2016, aber gar kein günstiger Zeitpunkt für solche „Unpässlichkeiten“ des Systems.

Ob das Einloggen in das eigene beA-Postfach gelingt, ist zur Zeit wieder einmal reine Glückssache. Dabei war die BRAK seit dem 22. November 2019 schon viermal ganz sicher, dass „die Störung behoben“ sei. So wird es jedenfalls auf der Webseite der BRAK zwischen dem 22. und 29.11.2019 entsprechend oft gemeldet.

Auch nach dem 1. Advent – am Abend des 4. Dezember – lässt sich mein beA-Postfach aber wieder einmal nicht öffnen. Das beA-System findet die Chipkarte mit dem Zertifikat nicht. Egal an welchem Rechner, mit welchem Chipkartenleser und mit welchem Browser der Zugriff versucht wird.
Die stille Nacht hat im beA also schon vorzeitig begonnen. Eine herrliche Bescherung.

Vermutlich ist das aber kein Versagen der BRAK, sondern deren klammheimlicher Versuch dem Kulturimperialismus von „Black Friday“ und „Cyber Monday“ endlich etwas entgegen zu setzen: Sinn zu stiften und uns allen die Ursprünge des Weihnachtsfestes in Erinnerung zu rufen. 😉

Ein simples, vorweihnachtliches Plugin auf der beA-Anmeldeseite hätte dafür aber genügt. Mein Vorschlag dafür: Stille Nacht vom Holländer. (YouTube)

Ich bin gespannt, ob die Ausfallquote des beA noch vor dem 01.01.2022 auf ein nervenschonendes Maß, dem von der BRAK bisher gern zitierten „Industriestandard“ für ein solches System, sinkt.
Schließlich dürfen alle in Deutschland tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen spätestens ab diesem Zeitpunkt ihre Schriftsätze nach dem Willen des Gesetzes flächendeckend nur noch elektronisch bei den Gerichten einreichen.. Das wird nach dem derzeitigen Stand des Systems dann eine richtige „Bescherung“.

beA – das „AN“ und „AUS“ geht weiter …

Schon seit Mitte April war das beA immer wieder plötzlich unerreichbar („Thrillerfunktion“).
Mit dem extra deswegen vorgezogenen Update sollte Ende April alles besser werden.
Auch damit ist der Zugriff auf das beA aber nicht zuverlässig möglich. Die BRAK meldet seit Mittwoch wieder täglich abwechselnd: „Fehler behoben“ und „Fehler doch nicht gefunden“.
Der aktuelle Stand: der Zugriff funktioniert zwar „manchmal.“
Der Versand und Empfang von Nachrichten funktioniert aber nicht:

aktuelle Störungsmeldung der BRAK vom 31.05.2019

Schlimmer geht es nicht.
Was soll man als Anwender davon halten? Gar nichts!
Was kann man als Anwender dagegen tun? Meine Lösung ist: weiterhin ein EGVP-Postfach nutzen!
Jedenfalls für das Senden elektronischer Post an die Gerichte ist das die derzeit einzige zuverlässige Lösung im elektronischen Rechtsverkehr.

beA – neue Funktion: „AN und AUS“

wenn es funktioniert, macht der ERV im Rechts-anwaltsbüro mit dem eigenen beA fast schon Spaß. Daran kann man sich als Anwalt richtig gewöhnen. Auch die Fachkräfte haben das beA in Ihre Arbeitsabläufe inzwischen fest eingeplant. Dafür ist das – für jeden Teilnehmer kostenpflichtige – Programm aber scheinbar nicht gemacht.

Mit dem Update vom 30. März ist eine, natürlich nicht dokumentierte,  neue „Thrillerfunktion“ im beA hinzugekommen:  seit nun ganzen drei Tagen liefert das beA eine wirklich abwechslungsreiche „AN-und-AUS-und-AN-und-AUS“ – SHOW. Sehen Sie selbst:

Ob und wann wieder ein Zugriff auf das eigene Postfach gelingt, kann jetzt zum Gegenstand spannender Bürowetten gemacht werden! Teilnahme erst „ab 18“ – nichts für schwache Nerven.

„Bitte später noch einmal versuchen“ – Das ist keine Lösung!

Nachklapp, am 23.04.2019:
die Osterfeiertage sind vorbei und das Dilemma nimmt kein Ende. Auch heute ist das beA („Überraschung“: seit 9.00 Uhr) – wieder vollständig – OFFLINE:   aktuelle Störungsmeldung der BRAK

beA – bug: das BMJV im Tiefschlaf

Ein lange bekannter Fehler im beA ist immer noch nicht beseitigt:
Wer die in seinem beA-Postfach gespeicherten Daten daraus exportiert  – was ungemein klug ist – kann die Integrität der exportierten Dateien später nicht mehr nachweisen.

Der beim Export aus dem beA automatisch erzeugte zip-Ordner (der alle Dateien zu dieser Nachricht enthält) wird vom System mit einer Signaturdatei versehen geschmückt.
Auch wenn die Dateien im zip-Ordner nicht manipuliert wurden: die Signaturprüfung liefert immer ein ungültiges Ergebnis.

Auch Rechtsanwalt Bibelriether aus Passau macht das Sorgen. Er hat sich beim BMJV beschwert, nachdem er auf seine Anfrage dazu von der BRAK keine Antwort erhalten hatte.  Die Antwort des BMJV ist in seinem Blog nachzulesen.

Die Reaktion des BMJV macht mir nun noch größere Sorgen. Die sollten Sie auch haben. Wer HTML-Dateien für „fälschungssicher“ hält, kann irgendwie nicht ganz auf Ballhöhe sein.

Kammerversammlung 2019 digital – alle Unterlagen zum Download

Berliner Rechtsanwälte und Rechtsanwäl-tinnen stimmen am 6. März ab 15.00 Uhr  in der Urania über den millionenschweren Haus-halt ihrer Kammer für 2019 ab.
Ausserdem können sich die Kandidat* für die bereits begonnene Briefwahl zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer dort auch persön-lich vorstellen.
19 Kolleginnen und Kollegen stellen sich zur Wahl. Die Amtszeit von 14 der insgesamt 29 Vorstände endet am 14.03.2019. Der neue Vorstand wird am 20. März erstmals zusammen treten.
Die Teilnahme an der Briefwahl ist noch bis zum 7. März 2019 um 24:00 Uhr möglich.


Die umfangreichen Unterlagen zur Versammlung werden den Kammermitgliedern nun zeitgemäß und kostensparend nur noch in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Zum Download als PDF:

1.)  Tagesordnung
2.) Antragsbroschüre und Wirtschaftsplan
3.) Jahresbericht 2018


Die Einladungen zur Versammlung sind per Post versandt worden.

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist zu erwarten, dass es auch bei dieser Kammerversammlung wieder hoch hergehen wird.
Zur Abstimmung stehen Anträge zur Erhöhung des Kammerbeitrags (auf 335,- € jährlich), Änderungen der Gebührenordnungen für die Zulassung von Syndicusrechtsanwälten und die Verleihung von Fachanwaltschaften.  Ebenso der Antrag eines Rechtsanwalts, die Einführung des beA erneut rechtlich prüfen zu lassen und die Mitglieder der RAK Berlin fortan wieder ausschließlich in Papierform zu unterrichten.

 

beA – „Mission accomplished“?

Das beA ist seit vorgestern (12.02.2019) um 16.00 Uhr auch wieder „aktiv“ nutzbar. Die BRAK meldet seitdem über die „EGVP-Störungsstelle:“


Störung: bundesweit
Störungen in beA behoben

Betroffenes Land: Bund
Beginn: 06.02.2019 16:00
Voraussichtliches Ende: 12.02.2019 16:00
Status: erledigt
Die Störungen im beA System sind behoben.
Die Empfängersuche und der Nachrichtenversand sind wieder möglich.


Aber es ist noch Wasser im Wein:
die „Eigenarten“ der von der BRAK für die Nutzer von Kanzeisoftware zur Verfügung gestellten  beA-Schnittstelle  bleiben bestehen. Wie lange eigentlich noch?
Der Nachrichtenversand mit dem beA bleibt ein Risiko, wenn dafür die beA-Schnittstelle benutzt wird. Eine echte „Empfangsbestätigung“ erhält der Anwender auf diesem Weg nicht. Dafür muss das beA in jedem Einzelfall auch weiterhin über die Weboberfläche aufgerufen werden.
Auch der Nachrichtenempfang mit der beA-Schnittstelle kann bisher nicht überzeugen: Rundsendungen der Rechtsanwaltskammern an ihre Mitglieder können mit der beA-Schnittstelle nicht abgerufen werden und bleiben „unbemerkt“ im Postfach liegen. Solche Nachrichten können nur über die Web-Oberfläche des beA abgerufen werden.

 

beA – „gestern und heute“

Das beA funktioniert auch weiterhin nicht störungsfrei. Betroffen davon sind alle Anwender, die Nachrichten damit versenden wollen („aktive“ Nutzung) und solche nicht nur über das beA empfangen („passive“ Nutzung, Berufspflicht gem. § 31 a BRAO).
Grund (nicht Ursache) dafür: beim Erstellen einer Nachricht funktioniert die Suche nach der Adresse des Empfängers nicht zuverlässig.
Die von der BRAK beauftragte Fa. ATOS soll  „mit Hochdruck“ an der Pannenbeseitigung arbeiten. ATOS hat sich aber wieder einmal zu früh selbst bejubelt: laut BRAK-Meldung vom Donnerstag „gestern“, laut EGVP-Meldung vom Mittwoch aber schon „vorgestern“.

Während ATOS der Welt nicht vorhandene Erfolge bei der Fehlerbehebung vermeldet, hat mein Büro einen möglichen „Workaround“ gefunden:
im BAVV (Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis) sind die Adressen aller Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte gespeichert. Das BAVV ist öffentlich und lässt sich ohne Benutzung des beA direkt aufrufen und durchsuchen.
Ist der gesuchte Empfänger gefunden, öffnet sich mit einem Klick auf die Schaltfläche „Info“ ein weiteres Fenster mit „Detailangaben.“ Darin wird u. a. die „BRAK-Safe-Id“ der gesuchten beA-Postfachinhaberin angezeigt.
Diese Safe-Id kann mit „copy&paste“ in das Empfängerfeld des (in einem zweiten Browserfenster) geöffneten beA-Nachrichtenentwurfs kopiert und die Bearbeitung fortgesetzt werden.

Bis das beA wieder funktioniert,  steht für den Versand von Nachrichten an Gerichte  das EGVP zur Verfügung.  Damit arbeitet mein Büro gerne und „störungsfrei.“