Der Bundesgerichtshof hat entschieden: beim Streit um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages und Schadensersatz für einen „Schummeldiesel“ sitzen Vertrags-händler und Fahrzeughersteller in einem Boot. Der geprellte Dieselkäufer kann beide in einem Prozess gemeinsam verklagen.
Inhaltlich hat (und durfte) der Bundesgerichtshof sich zum Begehren der Klägerin, die im Vertrauen auf die Prospektangaben des Herstellers zu Schadstoffausstoß und Kraftstoffverbrauch einen angeblichen „Clean Diesel“ erworben hatte, nicht äußern.
Prozessual hat der BGH der Klägerin aber den Weg für ihre Klage geebnet. „Abgasskandal – Zwei in einem Boot“ weiterlesen