„Abgasskandal“ – BGH (VIII ZR 78/18)

Am 9. Januar 2019 könnte endlich Licht in das Dunkel kommen:
der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird dann erstmals über die Klage eines Autokäufers verhandeln, der vom Verkäufer die Minderung des Kaufpreises verlangt, wegen des vom KBA verordneten und vom Fahrzeughersteller vorgenommenen Softwareupdates  seines  „Schummeldiesels“ (Skoda Octavia, Motor EA 189).

Auch dieser Autokäufer befürchtet durch die nachträgliche „Umrüstung“ der Motorelektronik Nachteile für die Haltbarkeit des Motors und auch beim Betrieb des Fahrzeugs.
In erster und zweiter Instanz war seine Klage abgewiesen worden. Landgericht Zwickau und Oberlandesgericht Dresden hielten den Käufer für die sich aus dem Softwareupdate ergebenden Nachteile für beweisbelastet. Dieser Beweis sei dem Käufer nicht gelungen.

Das Oberlandesgericht Köln hat einen gleich gelagerten Fall allerdings ganz anders beurteilt und die Beweislast beim Verkäufer und Fahr-zeughersteller gesehen. Im Kölner Fall hatten die, vor dem Landgericht noch erfolgreichen, Beklagten eine Verurteilung (dort zur Rückab-wicklung des Kaufvertrages)  in letzter Minute durch den Abschluss eines Vergleichs noch verhindert.

Eine Klärung dieser Beweislastfrage durch ein Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts hätte darum für die deutschlandweit noch zu tausenden anhängigen Klagen von Dieselkäufern große Bedeutung. Die Entscheidung des BGH wird auch für den Ausgang dieser Prozesse maßgeblich sein.

BGH: Kfz-Händler muss Vorschuss leisten

Martin Jäger / www.pixelio.de

Die einen (Käufer) werden sich darüber freuen, die anderen (Verkäufer) sich wundern.
Der BGH (Gz.: VIII ZR 278/16) hat am 19.07.2017 geurteilt: der Käufer eines gebrauchten Kfz kann gem. § 439 Abs. 2 BGB vom Verkäufer (Kfz-Händler) Vorschusszahlung verlangen, um den Pkw vom weit entfernten Wohnsitz des Käufers (hier: 250 km) zum Sitz des Verkäufers transportieren zu lassen. Das gilt selbst dann, wenn noch gar nicht klar ist, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt. „BGH: Kfz-Händler muss Vorschuss leisten“ weiterlesen

Autokauf per E-Mail: „should be okay“ wird teuer

Sigrid Roßmann / www.pixelio.de

Eine kurze oder lange E-Mailkorrespondenz zwischen Käufer und Verkäufer noch vor dem eigentlichen Vertragsabschluss ist so üblich wie Zucker im Cappucino.

Egal, ob eine Kfz-Verkaufsannonce kurz oder ausführlich ist: alles kann nicht darin stehen.
Für den Händler kann das bitter enden.
Kaufinteressenten haben oft ganz eigene Fragen zum Zustand oder Eigenschaften des Fahrzeugs. Jedem ist etwas anderes wichtig: solche Fragen muss der Verkäufer erst beantworten, bevor der potentielle Käufer sich überhaupt auf den – manchmal weiten – Weg zu einer Fahrzeugbesichtigung macht, oder den Kauf online abschliesst. „Autokauf per E-Mail: „should be okay“ wird teuer“ weiterlesen

„Autokäufer dürfen nicht für Diesel-Nachrüstung zahlen“ …

Kersten Schröder / www.pixelio.de

… soll Herr Maas am 22. Juli 2017 gesagt haben.
Herr Maas ist Volljurist und Bundesminister der Justiz. Diese Schlagzeile bei  Heise ist aber falsch. Was der Minister Maas meinte, ist:

„dürfen nicht dafür zahlen müssen“.

Das klingt erst einmal gut, hilft aber nicht. Zugleich hat Herr Minister Maas nämlich eine Kostenbeteiligung des Staates für die  an „Dieselgate“ – Pkw notwendigen Umrüstungs-arbeiten abgelehnt, zitiert nach Heise , mit den Worten:


„Das ist zunächst eine Frage zwischen den Vertragspartnern – dem Kunden und dem Autohersteller.“


Kann jetzt also jeder geprellte Volkswagenkäufer den Hersteller des Schummelprodukts direkt und vor dem dafür zuständigen Landgericht Braunschweig verklagen? Und: warum macht das nur niemand? Dem Bundesjustizminister als Dienstwagennutzer ist es wohl unbekannt, jeder Rechtsanwalt weiss es aber: einen Kaufvertrag schließt der Autokäufer nicht mit dem Fahrzeughersteller. „„Autokäufer dürfen nicht für Diesel-Nachrüstung zahlen“ …“ weiterlesen

Augen auf beim Autokauf – „Wissenserklärungen“

Vertragsformulare für den Gebrauchtwagenkauf haben eigene Tücken. Beim Ausfüllen und vor der Unterschrift ist Vorsicht geboten. Wer vorher nicht ganz genau hinsieht, ärgert sich hinterher mächtig.

Ein Beispiel:
im Kaufvertrag für einen gebrauchten Mercedes wurden als Laufleistung „80.000 km“ angegeben. Später stellte sich heraus, dass es tatsächlich viel mehr (115.000 km) waren. Der Verkäufer war ein Gebrauchtwagenhändler.
Kann der Käufer in einem solchen Fall sein Geld vom Händler zurückverlangen und das Auto zurückgeben, oder wenigstens den Kaufpreis mindern? „Augen auf beim Autokauf – „Wissenserklärungen““ weiterlesen

Autokauf

Wohl kaum ein anderer Vertragsabschluß ist mit so viel Emotionen verbunden, wie die Anschaffung eines (neuen oder gebrauchten) Kraftfahrzeugs. Ob Auto oder Motorrad: Wenn es Kummer mit dem Schätzchen gibt, liegen schnell die Nerven blank. Das ist verständlich, denn einerseits geht es oft um viel Geld und andererseits soll der neue Selbstbeweger regelmässig die eigene Mobilität sichern. Es ist aber auch misslich, denn Emotion und Juristerei passen selten gut zueinander.

Ob der Kauf Lust oder Frust bringt, entscheidet sich – für Käufer und Verkäufer – meist bereits vor dem Abschluss des Kaufvertrages und der Übergabe der bunt bedruckten Scheine.