beA – Neues von der BRAK

Langsam,  ganz langsam kommt doch etwas Licht in das Dunkel.
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwalt und Notar Dr. Marcus Mollnau, hat die Berliner Rechtsanwälte heute nachmittag per E-Mail darüber informiert, was der derzeitige Kenntnisstand zu den Fehlerursachen und der aktuelle Stand des Krisenmanagements der BRAK ist.

Das Rundschreiben vom 11. Januar 2018 ist hier auch online nachzulesen.
Für alle, die es per E-Mail vielleicht doch nicht erhalten haben. Es soll ja Kollegen geben, bei denen jede „Kammerpost“ automatisiert im elektronischen Mülleimer landet.  :southpark:

beA – Fiat lux

Wie lange deutsche Rechtsanwälte und Syndikus-rechtsanwälte beim Elektronischen Rechtsverkehr noch im Dunkeln stehen werden, ergo: bis wann die „Reparatur“ der „bea-Panne“ andauern wird, ist immer noch unbekannt. Wie in der analogen Welt hängen auch hier Dauer und Kosten einer Reparatur davon ab, was genau kaputt ist. Im Moment scheint sogar noch ungewiss, ob das beA bicht sogar einen Totalschaden erlitten hat.

Immerhin ein wenig Licht gibt es bereits: „beA – Fiat lux“ weiterlesen

beA – Hilfe für Anwender naht …

… vom Chaos Computer Club.
Das beA war gestern ein Thema auf dem 34. C3 (Chaos Communication Congress) in Leipzig. Markus Drenger und Felix Rohrbach berichteten über ihre Erkenntnisse zur (mangelhaften) technischen Umsetzung der Vorgaben der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) durch die damit beauftragte Fa. Atos.

Das Fazit des Vortrags, der unter dem Titel „einfach. digital. kaputt.“ stand, ist bei Heise nachzulesen. „beA – Hilfe für Anwender naht …“ weiterlesen

BGH-Urteil vom 24.10.17: Schadensregulierung und Gutachtenkosten

Bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen empfehle ich nur solche, die – ihnen wegen der Kosten des Gutachtens zur Sicherheit abgetretene – Schadensersatzansprüche des Geschädigten nicht weiter abtreten. Wie schon früher berichtet: aus gutem Grund.

Der BGH hat nun vier Fälle (VI ZR 504/16, VI ZR 514/16, VI ZR 515/16, VI ZR 527/16) entschieden, in denen solche weiteren Abtretungen erfolgt waren. „BGH-Urteil vom 24.10.17: Schadensregulierung und Gutachtenkosten“ weiterlesen

beA – das Ende noch vor dem Anfang?

In wenigen Tagen muss jeder zugelassene Rechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwalt das besondere elektronische Anwaltspostfach benutzen. In den letzten Wochen und Monaten haben darum zehntausende deutsche Rechtsanwälte in ihren Büros dafür die Voraussetzungen geschaffen, teilweise mit ganz erheblichem Aufwand. Die Büro-EDV musste auf- oder umgerüstet, die Mitarbeiter geschult und für den neuen Posteingangskanal die Büroorganisation geändert werden. War das vergebliche Liebesmüh? „beA – das Ende noch vor dem Anfang?“ weiterlesen

beA – die Stapelsignatur kommt (endlich)

Das besondere elektronisch Anwaltspostfach bekommt (erneut) ein Upgrade.
Die BRAK informiert – immerhin zwei Tage vorher – in ihrem beA-Newsletter (Nr. 37/2017) darüber und auch über die mit dem Upgrade verbundene „Downtime“ des Systems am 16.09.2017 (Samstag).

Falls Sie sich also ausgerechnet für dieses Wochenende die notwendige Erstregistrierung“ an ihrem Postfach vorgenommen hatten: müssen Sie damit bis zum Sonntag warten.
Was ändert sich mit dem Upgrade? „beA – die Stapelsignatur kommt (endlich)“ weiterlesen

„Schnüffeln 4.0“ – amtliche Datenkraken und Bürgerdaten

Die Schnüffler sind los!
Nicht mit feuchter Nase, nicht mehr mit Schlapphut und hochgeschlagenem Kragen. Das ist Schnee von gestern.
Schnüffeln 4.0 findet digital statt.
Nun auch staatlich organisiert.

Der Kollege Detlef Burhoff, ein OLG-Richter a.D., weist in seinem aktuellen Blog auf die am 23.08.2017 in Kraft getretenen umfassenden Regelungen zur weiteren Befriedigung staatlicher Neugier („Staatstrojaner“ und mehr) hin. Burhoff erläutert auch Hintergründe zum Zustandekommen dieser neuen Gesetze. Informativ und – wie stets – lesenswert.


Wer nicht nur frustriert abwarten will, ob diese neuen Regelungen einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten, kann dazu sofort öffentlich Stellung beziehen:
Die „Hamburger Initiative gegen Totalüberwachung“ organisiert den – nicht nur – digitalen Protest gegen immer umfassendere staatliche Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung jedes einzelnen Bürgers. Ich habe die „Hamburger Erklärung“ schon im Jahr 2013 unterzeichnet.
Haben Sie heute noch einen Grund, diese Initiative nicht zu unterstützen?

BGH: Kfz-Händler muss Vorschuss leisten

Martin Jäger / www.pixelio.de

Die einen (Käufer) werden sich darüber freuen, die anderen (Verkäufer) sich wundern.
Der BGH (Gz.: VIII ZR 278/16) hat am 19.07.2017 geurteilt: der Käufer eines gebrauchten Kfz kann gem. § 439 Abs. 2 BGB vom Verkäufer (Kfz-Händler) Vorschusszahlung verlangen, um den Pkw vom weit entfernten Wohnsitz des Käufers (hier: 250 km) zum Sitz des Verkäufers transportieren zu lassen. Das gilt selbst dann, wenn noch gar nicht klar ist, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt. „BGH: Kfz-Händler muss Vorschuss leisten“ weiterlesen

Berufsrecht für Anfänger …

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gibt einen Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) heraus.
Dieser befasst sich nicht nur mit der Einrichtung und praktischen Anwendung der beA-Software, sondern (natürlich!) auch mit den für jeden Anwender damit zusammenhängenden berufsrechtlichen Fragen. In der aktuellen Ausgabe (Nr. 32/2017) des Newsletter lässt die BRAK uns dazu wissen:

„Änderungen in der Kanzleistruktur wie beispielsweise eine Auflösung sind (außer bei zugelassenen Rechtsanwaltsgesellschaften) grundsätzlich nicht meldepflichtig, weil die Rechtsanwaltskammern keine „Kanzleien“ verwalten, sondern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.“

Offenbar hatte der Verfasser (wer es politisch korrekt mag: „der/die Verfassende“) dieser Zeilen vorher etwas schlechtes gegessen (unangenehm) oder kennt schlicht das geltende Berufsrecht nicht (richtig schlimm). §§ 24 Abs. 1, Nr. 4 i. V. m. § 33 BORA bestimmt das Gegenteil:


§ 24 Pflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer
(1) Der Rechtsanwalt hat dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert und unverzüglich anzuzeigen:
1. die Änderung des Namens,
2. Begründung und Wechsel der Anschrift von Kanzlei, Zweigstelle und Wohnung
3. die jeweiligen Telekommunikationsmittel der Kanzlei und Zweigstelle nebst Nummern,
4. die Eingehung oder Auflösung einer Sozietät, Partnerschafts-gesellschaft oder sonstigen Verbindung zur gemeinschaftlichen Berufsausübung,

§ 33 Geltung der Berufsordnung bei beruflicher Zusammenarbeit
(1) Soweit Vorschriften dieser Berufsordnung Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts im Hinblick auf die Sozietät als Form der gemeinschaftlichen Berufsausübung vorsehen, gelten sie sinngemäß für alle anderen Rechtsformen der gemeinschaftlichen Berufsausübung.
(2) Bei beruflicher Zusammenarbeit gleich in welcher Form hat jeder Rechtsanwalt zu gewährleisten, dass die Regeln dieser Berufsordnung auch von der Organisation eingehalten werden.


Daran hat sich auch mit der Einführung des beA nichts geändert. Vielleicht merkt die BRAK das noch.
Der Newsletter ist inzwischen allerdings eine Woche alt, ohne das eine Korrektur erfolgt wäre. Kollegen, die sich auf solche falschen Informationen verlassen anstatt das Gesetz selbst zu lesen, droht von der örtlichen Kammer – nach geltendem Recht – erhebliches Ungemach wegen der Verletzung von Berufspflichten.

Autokauf per E-Mail: „should be okay“ wird teuer

Sigrid Roßmann / www.pixelio.de

Eine kurze oder lange E-Mailkorrespondenz zwischen Käufer und Verkäufer noch vor dem eigentlichen Vertragsabschluss ist so üblich wie Zucker im Cappucino.

Egal, ob eine Kfz-Verkaufsannonce kurz oder ausführlich ist: alles kann nicht darin stehen.
Für den Händler kann das bitter enden.
Kaufinteressenten haben oft ganz eigene Fragen zum Zustand oder Eigenschaften des Fahrzeugs. Jedem ist etwas anderes wichtig: solche Fragen muss der Verkäufer erst beantworten, bevor der potentielle Käufer sich überhaupt auf den – manchmal weiten – Weg zu einer Fahrzeugbesichtigung macht, oder den Kauf online abschliesst. „Autokauf per E-Mail: „should be okay“ wird teuer“ weiterlesen