beA – Fiat lux

Wie lange deutsche Rechtsanwälte und Syndikus-rechtsanwälte beim Elektronischen Rechtsverkehr noch im Dunkeln stehen werden, ergo: bis wann die „Reparatur“ der „bea-Panne“ andauern wird, ist immer noch unbekannt. Wie in der analogen Welt hängen auch hier Dauer und Kosten einer Reparatur davon ab, was genau kaputt ist. Im Moment scheint sogar noch ungewiss, ob das beA bicht sogar einen Totalschaden erlitten hat.

Immerhin ein wenig Licht gibt es bereits:

Hanno Böck berichtet heute erneut zum bisherigen Stand der Schadensermittlung: auf golem. Neue Erkenntnis: das beA war bis zum 22.12.2017 auch per Cross-Site-Scripting verwundbar.

Der Zorn der Anwender hat inzwischen auch die regionalen Rechtsanwaltskammern erreicht, die für jedes Mitglied mehr als 60,- € pro Jahr an die BRAK für den Betrieb des beA abführen (rd. 9.840.000,- € p.a.) müssen, an der Entwicklung oder Prüfung der beA-Anwendung bisher aber nicht beteiligt sind. Den Fragen der regionalen Kammern – und ihrer Mitglieder – zur „beA-Panne“ wird sich die BRAK nun am 9. Januar 2018 in einer „außerordentlichen Präsidentenkonferenz“ stellen müssen. Die Zeit der Geheimniskrämerei ist damit dann hoffentlich vorbei.

Bei der BRAK scheint inzwischen eine gewisse Einsicht in die eigene Unvollkommenheit vorhanden zu sein. Jedenfalls hat der BRAK-Präsident sich bei den rd. 164.000 Betroffenen in einem Rundschreiben vom 2. Januar schriftlich entschuldigt. Chapeau!

Hoffentlich bleibt es nicht bei diesen Worten und folgen jetzt auch Taten, sowie die jeweils zeitnahe und vollständige Information der beA-Anwender darüber.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert