Berlin fehlt seit gestern eine weitere Attraktion: der „Mietendeckel“ ist weg.
Das BVerfG hat das Berliner Landesrecht zur Begrenzung von Wohnraummieten mit Beschluss vom 25.03.2021 (Gz. 2 BvF 1/20, 4/20, 5/20) für nichtig erklärt.
Der Beschluss (57 Seiten) wurde am 15. April um 9.30 Uhr veröffentlicht. Stellungnahmen dazu gab es sehr schnell und reichlich. Die weitaus meisten davon waren weder lesens- noch anhörenswert. Das Medieninteresse war riesig, die Qualität der Berichterstattung dazu umgekehrt proportional.
Egal wie weitreichend die Folgen dieser Entscheidung sein mögen: dem Gericht vorzuwerfen, es sei den zu entscheidenden Rechtsfragen „nicht auf den Grund gegangen“ ist eine ganz unberechtigte Kritik.
„Lesen bildet„: gilt für Entscheidungen eines Gerichts im Rang eines Verfassungsorgans (Art. 92 GG) erst recht. Danach lässt sich über Inhalte streiten.
Für Mieter und Vermieter in Berlin bringt die Entscheidung endlich Klarheit und Rechtsfrieden. Allein das zählt. Wer mit dem Ergebnis "unzufrieden" ist, muss die Entscheidungsgrundlagen für die Zukunft ändern. Gelegenheit dazu besteht schon am 26. September 2021.
Für Student:inn:en der Rechts- oder Politikwissenschaften ist der Beschluss aus Karlsruhe lesenswerter als manches Lehrbuch: Die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern ist ebenso ausführlich wie anschaulich dargestellt (S. 25-33, Rz. 79-106). Darauf folgt die - sehr lesenswerte - Darstellung der Wandlung und Entwicklung des Wohnraummietrechts in Deutschland seit dem Jahr 1949 (S. 33-57, Rz. 107-184). Das ist zugleich ein Einblick in die deutsche Zeitgeschichte. Voll von damals - und bis heute - drängenden Problemen und der Versuche des Gesetzgebers diese zu lösen.