Heute erhielt ich Post vom Amtsgericht Mitte: die Ladung zu einem Verhandlungstermin. Klage hatte ich erst im Januar eingereicht. Also: alle Achtung, das ging fix! Applaus. Aber irgend etwas stimmt nicht mit dieser Ladung. Gucken Sie mal:
Juristenhumor oder nur ein Schreibfehler? Haben Sie gelacht? Nein? Ich auch nicht.
Schreibfehler ist es aber auch keiner.
Das Amtsgericht Mitte ist in Berlin zentral zuständig für alle Verkehrsunfälle die sich hier ereignen. Und das sind sehr viele. Die Einwohnerzahl der Stadt wächst rasant, das Verkehrsaufkommen auch, die Unfallzahlen leider ebenso. Nur das Amtsgericht Mitte wächst nicht mit. Die dortigen „Verkehrsrichterabteilungen“ sind hoffnungslos überlastet.
Konsequenz: von der Klageerhebung bis zum (ersten) Verhandlungstermin sollen mehr als zwei Jahre (26 Monate) vergehen. Das ist absolut inakzeptabel! Nach dem Willen des Gesetzes, § 275 ZPO, muss ein „Früher erster Termin“ stattfinden. Vereinfacht: wächst einem glatt rasierten Kläger zwischen Klageerhebung und erstem Verhandlungstermin ein Bart bis zu den Knien, ist der Termin bestimmt nicht „früh“.
Was nun ?
1.) Da muss der Berliner Justizsenator ran. Bei dem beschwert sich mein Mandant über diesen Zustand. Machen Sie mit!
2.) Meinem Mandanten rate ich zunächst zum Kauf und regelmäßigen Gebrauch eines hochwertigen Rasiermessers.