Berliner haben es nicht leicht

Alles wird teurer. Auch die Wohnungsmieten. In Berlin trifft das besonders die Mieter älterer Neubauwohnungen, die nicht mehr öffentlich gefördert („subventioniert“) werden. Der Vermieter kann dann unter bestimmten Voraussetzungen die Miete ganz erheblich erhöhen. Im Fall meiner Mandanten ging es um eine Mieterhöhung von über 500 EURO (in Worten: fünfhundert). Pro Monat. Könnten Sie als Mieter da noch ruhig schlafen?

Rechtsschutzversicherte Mieter wähnen sich glücklich: sie können durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die verlangte Mieterhöhung wirklich vorliegen und sich mit dessen Hilfe ggf. auch dagegen wehren – und sich das auf jeden Fall auch leisten.
Dafür haben sie den Mieterrechtschutz abgeschlossen und bezahlt. Ruhigen Nachtschlaf gibt es aber nur für Mieter, die nicht Rechtsschutzkunden der ÖRAG/Feuersozietät sind. Diese Verunsicherung schreibt meinen Mandanten:

„Ein Anspruch auf Rechtsschutz besteht nur dann, wenn ein Rechtschutzfall eingetreten ist.“ ….. „Ein derartiger Verstoß liegt nicht vor. Für eine vorsorgliche Interessenwahrnehmung können wir keinen Versicherungsschutz zur Verfügung stellen“

Für die rechtliche Prüfung der schlafraubenden Mieterhöhung und für die Vertretung gegen den Vermieter will die ÖRAG/Feuersozietät den Mietern darum keine Rechtsanwaltskosten erstatten. Kaum zu glauben, aber leider wahr.

Wer als Mieter bei der ÖRAG/Feuersozietät versichert ist, braucht gleich doppelt anwaltliche Hilfe: Gegen das Mieterhöhungsverlangen und gegen seinen eigenen Versicherer.

Freiwillig gibt es von der ÖRAG/Feuersozietät nur billige Ausreden statt der Versicherungsleistung. Dass den Mietern schon eine schriftliche Kostendeckungserklärung für ihren Rechtsfall erteilt worden war, hat man in Düsseldorf inzwischen lieber „vergessen“. Dankesehr. Setzen. Sechs.

Meinen Mandanten musste ich empfehlen, den Karnevalsverein aus Düsseldorf vor dem Amtsgericht Wedding zu verklagen.
Merke:
Wer A („Kostendeckung“) sagt, muss auch B („Versicherungsleistung“) sagen. Das gilt auch für die ÖRAG/Feuersozietät.

Fortsetzung folgt …

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