Schon aus Beweisgründen sollte ein Untermietvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden. Auch damit sind aber noch nicht alle Probleme gelöst. Ein Fall aus dem richtigen Leben:
Ein Vater mietet eine kleine Altbauwohnung mit Gasetagenheizung. Die monatliche Miete ist günstig. Er selbst zieht aber nicht ein, sondern lässt seine Tochter in der Einzimmerwohnung wohnen. Im Untermietvertrag vereinbart er eine Miete „all inclusive“, die seine eigenen monatlichen Kosten für die Wohnung decken soll.
Erst nach vielen Monaten kam für den Hauptmieter das böse Erwachen: „Untermietvertrag – Wer bezahlt die GASAG?“ weiterlesen