Bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen empfehle ich nur solche, die – ihnen wegen der Kosten des Gutachtens zur Sicherheit abgetretene – Schadensersatzansprüche des Geschädigten nicht weiter abtreten. Wie schon früher berichtet: aus gutem Grund.
Der BGH hat nun vier Fälle (VI ZR 504/16, VI ZR 514/16, VI ZR 515/16, VI ZR 527/16) entschieden, in denen solche weiteren Abtretungen erfolgt waren. „BGH-Urteil vom 24.10.17: Schadensregulierung und Gutachtenkosten“ weiterlesen