Das Fahren ohne Fahrerlaubnis (FoF) …

ist strafbar (§ 21 StVG). Wer eine Fahrerlaubnis hat, aber gerade ein Fahrverbot (§ 25 StVG) verbüßen soll, wird genauso bestraft. Die Verkehrssicherheit hat in diesen Fällen absoluten Vorrang vor dem Individualinteresse an automobiler Fortbewegung. Ein Verstoß dagegen ist darum strafbewehrt. Gut so!
Eine amtliche Stilblüte aus den Akten der Polizei Berlin behauptet aber:

„Am 11.12.2023 gegen 16:50 Uhr in der Piesporter Str. / Darßer Str. , 13088 Berlin, verursachte der Beschuldigte:
Herr --------- -------------
04.04.2001 in ---------/Serbien, Republik geb.
einen Verkehrsunfall, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.“

Danach ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis zwar strafbar, aber trotzdem ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Ob der protokollführende Polizeibeamte das wohl wirklich so gemeint hat? 😉