RAK Berlin: Vorstandswahlen 2021

Alle zwei Jahre finden Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin statt. Auch im Jahr 2021 wieder nur als Briefwahl und nicht elektronisch. Eine „Präsenswahl“ in der Kammerversammlung ist seit der Neufassung des § 64 BRAO auch in Berlin nicht mehr möglich.

Wer seine Stimme abgeben will, hat dazu vom 15.02.2021 bis 04.03.2021 die Gelegenheit.

Wer für den Vorstand kandidiert, wird von der RAK Berlin vermutlich erst ab dem 10.02.2021 bekannt gegeben. An diesem Tag beginnt die „offizielle“ Vorstellung der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten auf der Webseite der Kammer. Das sieht die Wahlbekanntmachung so vor. Den Kandidatinnen und Kandidaten werden dafür 2.000 Zeichen in einem PDF-Dokument und natürlich eine kurze Redezeit auf der Kammerversammlung am 3. März 2021 zugebilligt.

Wer aber mehr über die zu wählenden Personen und deren Ziele erfahren will, kann und sollte jederzeit direkt Kontakt zu ihnen aufnehmen. Ich meine: wer sich für vier Jahre in den Vorstand wählen lassen will, sollte schon vorher für Fragen oder Anregungen der Mitglieder Zeit haben und gerne Auskunft geben.

Am 30.12.2020 hat – allen voran – Rechtsanwalt Andreas Jede seine Kandidatur für den Vorstand angekündigt und die Berliner Kammermitglieder dazu aufgefordert, ihn mit Fragen zu seinen Vorhaben und Prioritäten behelligen. Ob telefonisch, per E-Mail oder in seinem Blog.

Bitte machen Sie davon Gebrauch. Fragen Sie nach. Und vor allem: wählen Sie mit!

Wer seine Stimme nicht abgibt, verschenkt eine wertvolle Gelegenheit die Zukunft des eigenen Berufs mit zu gestalten. Wie immer gilt auch hier: „Wer nicht sagt was er will, bekommt was er befürchtet.“

Kammerversammlung 2019 digital – alle Unterlagen zum Download

Berliner Rechtsanwälte und Rechtsanwäl-tinnen stimmen am 6. März ab 15.00 Uhr  in der Urania über den millionenschweren Haus-halt ihrer Kammer für 2019 ab.
Ausserdem können sich die Kandidat* für die bereits begonnene Briefwahl zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer dort auch persön-lich vorstellen.
19 Kolleginnen und Kollegen stellen sich zur Wahl. Die Amtszeit von 14 der insgesamt 29 Vorstände endet am 14.03.2019. Der neue Vorstand wird am 20. März erstmals zusammen treten.
Die Teilnahme an der Briefwahl ist noch bis zum 7. März 2019 um 24:00 Uhr möglich.


Die umfangreichen Unterlagen zur Versammlung werden den Kammermitgliedern nun zeitgemäß und kostensparend nur noch in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Zum Download als PDF:

1.)  Tagesordnung
2.) Antragsbroschüre und Wirtschaftsplan
3.) Jahresbericht 2018


Die Einladungen zur Versammlung sind per Post versandt worden.

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist zu erwarten, dass es auch bei dieser Kammerversammlung wieder hoch hergehen wird.
Zur Abstimmung stehen Anträge zur Erhöhung des Kammerbeitrags (auf 335,- € jährlich), Änderungen der Gebührenordnungen für die Zulassung von Syndicusrechtsanwälten und die Verleihung von Fachanwaltschaften.  Ebenso der Antrag eines Rechtsanwalts, die Einführung des beA erneut rechtlich prüfen zu lassen und die Mitglieder der RAK Berlin fortan wieder ausschließlich in Papierform zu unterrichten.