Unfallschaden am Elektroauto, was nun?

Schätzen Sie mal:
Wie hoch ist der Schaden an diesem VW eUP (1. Hand, 38 Monate alt, mit nur 29.146 km)?
Das goldige Elektromobil war bisher unfallfrei und immer bei VW scheckheftgepflegt.

Das Gutachten eines unabhängigen und versierten Sachverständigen (BVSK) ermittelt dafür 4.072,81 € (netto) Reparaturkosten und einen Minderwert (300,00 €).

„Zuviel“ für die HUK-Coburg, die dafür einstehen muss. Warum?
Am Unfalltag war die (dritte) Jahresinspektion seit 21 Tagen überfällig. Die HUK meint, das Auto sei darum nicht mehr „scheckheftgepflegt“. Also müsse die Eigentümerin die Reparatur in einer (um 811,39 €) billigeren „Verweiswerkstatt“ der HUK durchführen lassen, oder die höheren Reparaturkosten bei VW selbst bezahlen.

Die HUK kennt das Urteil ganz sicher, zahlt den offenen Rest nach nun vier Monaten aber immer noch nicht aus. Das ist schäbig.
Dagegen hilft nur eine humorfreie Klage und juristische Nachhilfe für die HUK, vom zuständigen Amtsgericht.

Funfact:
Die „Verweiswerkstatt“ der HUK verfügt nicht einmal über die Qualifikation für Arbeiten an einem Elektroauto. Wer was daran darf, ergibt sich aus einer Richtlinie der BG Verkehr, die unterschiedliche Qualifikationen für verschiedene, auch schon die einfachsten, Arbeiten (z.B. einen Räderwechsel) vorsieht.