beA – „Mission accomplished“?

Das beA ist seit vorgestern (12.02.2019) um 16.00 Uhr auch wieder „aktiv“ nutzbar. Die BRAK meldet seitdem über die „EGVP-Störungsstelle:“


Störung: bundesweit
Störungen in beA behoben

Betroffenes Land: Bund
Beginn: 06.02.2019 16:00
Voraussichtliches Ende: 12.02.2019 16:00
Status: erledigt
Die Störungen im beA System sind behoben.
Die Empfängersuche und der Nachrichtenversand sind wieder möglich.


Aber es ist noch Wasser im Wein:
die „Eigenarten“ der von der BRAK für die Nutzer von Kanzeisoftware zur Verfügung gestellten  beA-Schnittstelle  bleiben bestehen. Wie lange eigentlich noch?
Der Nachrichtenversand mit dem beA bleibt ein Risiko, wenn dafür die beA-Schnittstelle benutzt wird. Eine echte „Empfangsbestätigung“ erhält der Anwender auf diesem Weg nicht. Dafür muss das beA in jedem Einzelfall auch weiterhin über die Weboberfläche aufgerufen werden.
Auch der Nachrichtenempfang mit der beA-Schnittstelle kann bisher nicht überzeugen: Rundsendungen der Rechtsanwaltskammern an ihre Mitglieder können mit der beA-Schnittstelle nicht abgerufen werden und bleiben „unbemerkt“ im Postfach liegen. Solche Nachrichten können nur über die Web-Oberfläche des beA abgerufen werden.

 

beA – „gestern und heute“

Das beA funktioniert auch weiterhin nicht störungsfrei. Betroffen davon sind alle Anwender, die Nachrichten damit versenden wollen („aktive“ Nutzung) und solche nicht nur über das beA empfangen („passive“ Nutzung, Berufspflicht gem. § 31 a BRAO).
Grund (nicht Ursache) dafür: beim Erstellen einer Nachricht funktioniert die Suche nach der Adresse des Empfängers nicht zuverlässig.
Die von der BRAK beauftragte Fa. ATOS soll  „mit Hochdruck“ an der Pannenbeseitigung arbeiten. ATOS hat sich aber wieder einmal zu früh selbst bejubelt: laut BRAK-Meldung vom Donnerstag „gestern“, laut EGVP-Meldung vom Mittwoch aber schon „vorgestern“.

Während ATOS der Welt nicht vorhandene Erfolge bei der Fehlerbehebung vermeldet, hat mein Büro einen möglichen „Workaround“ gefunden:
im BAVV (Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis) sind die Adressen aller Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte gespeichert. Das BAVV ist öffentlich und lässt sich ohne Benutzung des beA direkt aufrufen und durchsuchen.
Ist der gesuchte Empfänger gefunden, öffnet sich mit einem Klick auf die Schaltfläche „Info“ ein weiteres Fenster mit „Detailangaben.“ Darin wird u. a. die „BRAK-Safe-Id“ der gesuchten beA-Postfachinhaberin angezeigt.
Diese Safe-Id kann mit „copy&paste“ in das Empfängerfeld des (in einem zweiten Browserfenster) geöffneten beA-Nachrichtenentwurfs kopiert und die Bearbeitung fortgesetzt werden.

Bis das beA wieder funktioniert,  steht für den Versand von Nachrichten an Gerichte  das EGVP zur Verfügung.  Damit arbeitet mein Büro gerne und „störungsfrei.“