Langeweile? Dann: „frag doch mal beim Anwalt nach“

Es gibt Leute, mit denen will man einfach nichts zu tun haben. Aus ganz unterschiedlichen Gründen. Einer davon: Sie stehlen einem kostbare Lebenszeit.  Ich beantworte darum keine Nachfragen von Leuten die nicht meine Mandanten sind und „mal eben schnell“ etwas von mir wissen wollen.

Gelegentlich, insbesondere wenn die verlangte Auskunft auch noch gänzlich überflüssig ist, platzt mir aber der Kragen. Heute ist es wieder so weit.

Ein Rechtsschutzversicherer begehrt Auskunft zum Ausgang eines Verfahrens. Mein Schreiben vom 27.04.2018 zum Abschluß der Sachehatte der/die Sachbearbeiter/in erhalten. Auf die dem Schreiben beigefügt gewesene Rechnung nimmt er/sie Bezug, wenn er/sie mir heute schreibt:

Preisfrage 1: Was will die Versicherung noch wissen?
Ob es den Ermittlungsbehörden ehrlich leid tut, meine Mandantin überhaupt verdächtig zu haben?

Preisfrage 2: Wie soll man darauf antworten?
In deutscher Sprache, in Großbuchstaben, oder gar nicht?

Hinweis zur Teilnahme am Preisrätsel:
Rechtsanwälte sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit  zur Sachlichkeit verpflichtet, § 43 a Abs. 3 BRAO. In diesem Rahmen müssen sich Ihre Vorschläge zur Beantwortung dieser D.A.S.-Anfrage also halten.